20-1016

Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Quartier Am Aschenland: Rätselhaftes Vorgehen der Verwaltung klären

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

 

der Abgeordneten Barbara Lewy, Isabel Wiest und Kay Wolkau

 

 

 

Es ist unsere rechtliche und vor allem auch moralische Verantwortung, in Not geratene Menschen bei uns aufzunehmen. Wir sehen eine integrationsfördernde und sozialverträgliche Unterbringung von Flüchtlingen als unverzichtbares Kriterium für die Prüfung von geeigneten Standorten an. Integration kann nur gelingen, wenn den Menschen dezentrale, überschaubare Wohneinheiten, verteilt über das gesamte Stadtgebiet zur Verfügung stehen.

 

Akzeptanz und eine unterstützende Haltung von Anwohnern muss durch gute Rahmenbedingungen gefördert werden. Am Aschenland wird leider das Gegenteil getan. Die hier geplanten Unterkünfte sind mit insgesamt über 4200 Plätzen an einem Ort deutlich zu groß, um eine vernünftige Integration der Menschen zu ermöglichen.

 

Der Senat ließ verlauten, es werde sich um eine Art separates Quartier handeln.  Dies ist alles andere als förderlich für die Einbindung im Stadtteil.

 

Die große Koalition hat in der letzten Bezirksversammlung einen Antrag zur Flüchtlingsunterbringung am Aschenland beschlossen. In der Drs 20-0942 wurde deutlich gemacht, dass die Bezirksversammlung diese Größenordnung für nicht sachgerecht und wünschenswert hält. Außerdem wurde mit Punkt 2 im Petitum beschlossen: Es ist sicherzustellen, dass in dem Bereich Am Aschenland auch bei einer Gesamtbetrachtung von zentraler Erstaufnahme und öffentlich rechtlicher Unterbringung eine Zielzahl von 3.000 Unterbringungsplätzen nicht überschritten wird. Außerdem gibt es viele weitere Punkte, die beschlossen wurden.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die das Bezirksamt um die Beantwortung folgender Fragen:

 

1.        Ist bekannt wann der Beschluss von der Fachbehörde zur Kenntnis genommen wurde?

2.        Inwieweit findet der Beschluss der Bezirksversammlung Berücksichtigung in der Planung der Unterbringung?

3.        Inwieweit ist der Bezirksamtsleiter an den Beschluss gebunden? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für sein Handeln (in diesem speziellen Fall)?

4.        Ist dem Bezirksamt bekannt, ob es auch Gedanken und Planungen gab statt er Unterbringung Sozialwohnungen zu bauen, die dann eine gemischte Wohnungsbelegung zulassen würden?

5.        Wurde mit der GWG/SAGA darüber gesprochen, wie schnell es möglich wäre  Wohnungen dort zu bauen?

6.        Wie viele WE könnten auf dem Areal laut Bebauungsplan errichtet werden?

7.        Ist dem Bezirksamt bekannt, welche Prüfanträge wurden im Zusammenhang mit der geplanten Quartiersentwicklung bei Polizei, Hamburg Wasser etc. gestellt? An wen, von wem und wann? Wie lauteten die Prüfaufträge und welche Ergebnisse hatten sie?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Barbara Lewy, Isabel Wiest und Kay Wolkau

 

 

Harburg, 08.10.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f. d. R.