20-1218

Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Nutzung eines Grundstücks mit altem Baumbestand am Sinstorfer Kirchweg als Standort für Flüchtlingsunterkunft - Wie werden die alten Bäume geschützt?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Mit Schreiben vom 21.12.2015 teilte der Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Bezirksversammlung Harburg mit, dass die Nutzung eines Grundstückes am Sinstorfer Kirchweg (Teilfläche Flurstück Sinstorf 1656) im Bezirk Harburg als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden soll.

 

Zu diesem Vorhaben wird die Bezirksversammlung derzeit gemäß § 28 BezVG angehört.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete ein Vertreter der Fachbehörde                    - Abteilung Koordinierungsstab Flüchtlinge - in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses, dass es sich bei dem ungefähr 17.000 qm großen Gelände um einen Grünzug handele, der zudem Teil eines Landschaftsschutzgebietes sei. Auf dem Gelände befinde sich auch älterer Baumbestand, der teilweise weichen müsse. 

 

Auf dem in Rede stehenden Grundstück ist die Errichtung von insgesamt etwa 18 zweigeschossigen Wohnmodulbauten vorgesehen. Die Anordnung und Ausrichtung der  Gebäude sei derzeit jedoch noch ungeklärt. Es handele sich zunächst lediglich um eine „Masseplanung“, die es im Einzelnen fortzuentwickeln gelte. Ein Bauantrag sei deshalb noch nicht gestellt. Eine Umsetzung des Vorhabens sei erst im späteren Laufe des Jahres 2016 geplant.

 

Gleichwohl werde die Fachbehörde noch im Februar 2016 mit dem Fällen des Baumbestands auf dem Gelände beginnen. Der Bezirk Harburg habe ein Baumkataster erstellt und prüfe derzeit, welche Bäume zum Fällen freigegeben werden sollen, so der Vertreter der Fachbehörde.

 

Ab 01.März ist wegen des Beginns der Brutsaison der Vögel ein Fällen von Bäumen grundsätzlich untersagt. Aus diesem Grunde beabsichtigt die Fachbehörde laut eigener Aussage, die Baumfällungen noch im Februar vorzunehmen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

  1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Harburg für das besagte Gelände ein Baumkataster erstellt hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde kein Kataster erstellt? 
  2. Wie viele Bäume stehen derzeit auf dem Gelände? Welche Arten von Bäumen sind vertreten? Wir hoch ist der Anteil von großkronigen Bäumen? (bitte Standorte von großkronigen Bäumen mit Angabe der Baumgattung genau wiedergeben bzw. aufzeichnen!)  
  3. Beabsichtigt das Bezirksamt kurzfristig noch vor März 2016 Fällgenehmigungen für Bäume auf dem in Rede stehenden Areal zu erteilen? Wenn ja, in welchem Umfang ? (Bitte die Bäume genau benennen für die eine Fällgenehmigung erteilt werden soll!) 
  4. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Baumfällungen zahlenmäßig auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll?
  5. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass ökologisch besonders hochwertige Bäume vor dem Fällen geschützt werden,  obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und  noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll?
  6. Inwieweit beabsichtigt das Bezirksamt die potenzielle Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Areal gegen den von der angrenzenden Autobahn ausgehenden Lärm bei der Erteilung von Fällgenehmigungen zu berücksichtigen?
  7. Angeblich befindet sich auf dem Areal auch eine größere Hecke: Trifft es zu, dass auf dem Areal eine größere Hecke vorhanden ist? Wenn ja, um was für eine Hecke handelt es sich und ist diese Hecke aus ökologischer Sicht erhaltenswert? Wenn ja, wie stellt das Bezirksamt den Erhalt sicher? Wenn nein, warum nicht?

 

Anfrage der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest und Barbara Lewy

 

 

Harburg, 12.01.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                                                                                                                22. Januar 2016

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Neue Liberale-Fraktion (Drs. 20-1218)  wie folgt Stellung:

 

1. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Harburg für das besagte Gelände ein Baumkataster erstellt hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde kein Kataster erstellt?

Der Bezirk Harburg hat im Vorfeld zur Eignungsprüfung der Fläche für eine ÖRU im Herbst 2014 einen Ortstermin durchgeführt und den Baumbestand in Augenschein genommen und eine grobe Einschätzung über die Erhaltenswürdigkeit der Bäume vorgenommen und dies anhand eines Luftbildes festgehalten. Ein Baumkataster wurde vom Bezirksamt nicht erstellt, da dies nur mit einem hohen personellen Aufwand möglich. Am 14.1.2016 wurde von dem Antragsteller ein Baumaufmaß vorgelegt.

2. Wie viele Bäume stehen derzeit auf dem Gelände? Welche Arten von Bäumen sind vertreten? Wir hoch ist der Anteil von großkronigen Bäumen? (bitte Standorte von großkronigen Bäumen mit Angabe der Baumgattung genau wiedergeben bzw. aufzeichnen!)

Nach dem aktuellen Baumaufmaß befinden sich auf dem Grundstück 159 Bäume. Es handelt sich um Laubgehölze mit den Arten:  Ahorn, Linde, Birke, Kastanie, Esche, Weide und Buche. Die Standorte der großkronigen Bäume (Linde, Ahorn, Kastanie, Buche, Weide, Esche) sind dem beiliegenden Baumaufmaß mit zugehöriger Baumliste zu entnehmen.

3. Beabsichtigt das Bezirksamt kurzfristig noch vor März 2016 Fällgenehmigungen für Bäume auf dem in Rede stehenden Areal zu erteilen? Wenn ja, in welchem Umfang ? (Bitte die Bäume genau benennen für die eine Fällgenehmigung erteilt werden soll!)

Ein abschließendes Bebauungskonzept und ein Fällantrag liegen z.Z. noch nicht vor. Zu diesem Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen getroffen werden, ob eine Fällgenehmigung erteilt werden kann und in welchem Umfang. Dies ist erst möglich, wenn die oben genannten Unterlagen rechtzeitig eingereicht werden. Grundsätzlich ist es allerdings zu befürworten, dass Fällungen im größeren Umfang noch in der Fällzeit vorgenommen werden.

4. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Baumfällungen zahlenmäßig auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll?

Zu diesem Vorhaben sind kurzfristige Abstimmungstermine mit den betroffenen Behördenvertretern vorgesehen. Eine Fällgenehmigung wird erst erteilt werden, wenn eine Einigung über das Bebauungskonzept unter größtmöglicher Schonung der zu erhaltenden Bäume erlangt worden ist. Grundlage hierfür ist das vorgelegte Baumaufmaß und die Bewertung der zu erhaltenden Bäume, die von Behördenvertretern am 18.1.2016 vorgenommen wurde.

5. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass ökologisch besonders hochwertige Bäume vor dem Fällen geschützt werden, obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll?

Grundlage der weiteren Bearbeitung ist das vorgelegte Baumaufmaß und die Bewertung der zu erhaltenden Bäume (siehe Frage 4). Dies ist die Grundlage, um die besonders wertvollen Bäume zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen.

6. Inwieweit beabsichtigt das Bezirksamt die potenzielle Errichtung einer Lärmschutzwand auf dem Areal gegen den von der angrenzenden Autobahn ausgehenden Lärm bei der Erteilung von Fällgenehmigungen zu berücksichtigen?

Notwendige Lärmschutzmaßnahmen werden in Art und Weise unter Berücksichtigung  des zu erhaltenden Baumbestandes entwickelt.

7. Angeblich befindet sich auf dem Areal auch eine größere Hecke: Trifft es zu, dass auf dem Areal eine größere Hecke vorhanden ist? Wenn ja, um was für eine Hecke handelt es sich und ist diese Hecke aus ökologischer Sicht erhaltenswert? Wenn ja, wie stellt das Bezirksamt den Erhalt sicher? Wenn nein, warum nicht?

 

Auf dem Grundstück ist keine Hecke vorhanden, die nach der Hamburger Baumschutzverordnung geschützt ist. Vermutlich ist mit dieser Frage die Bepflanzung des südlich angrenzenden Lärmschutzwalles zur Autobahnraststätte gemeint. Hierbei handelt es sich um einen flächigen, linearen Gehölzbestand mit einer Breite von rund 13 m,  der im Wesentlichen aus heimischen Sträuchern und wenigen Einzelbäumen aufgebaut ist. Da ein abschließendes Bebauungskonzept noch nicht vorliegt, kann über den Erhalt des Strauchbestandes keine abschließende Aussage getroffen werden. In jedem Fall gilt im Außenbereich die Eingriffsminimierung und damit der größtmögliche Erhalt der Gehölzstrukturen. Dies wird im weiteren Verfahren abgestimmt. (Siehe auch 3 und 4)  

 

 

gez. Völsch