20-1227

Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Nutzung eines Grundstückes mit Baumbestand am Leuchtkäferweg als Standort für Flüchtlingsunterkunft - Wie werden unnötige Baumfällungen vermieden? (mit Antwort)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Kleine Anfrage der Abgeordneten Kay Wolkau, Isabel Wiest, Barbara Lewy

 

Mit Schreiben vom 21.12.2015 teilte der Staatsrat der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration der Bezirksversammlung Harburg mit, dass die Nutzung eines Grundstückes am Leuchtkäferweg (Flurstücke Marmstorf 730 und 3451) im Bezirk Harburg als Standort für die öffentlich-rechtliche Unterbringung genutzt werden soll.

 

Zu diesem Vorhaben wird die Bezirksversammlung derzeit gemäß § 28 BezVG angehört.

 

Im Rahmen des Anhörungsverfahrens berichtete ein Vertreter der Fachbehörde- Abteilung Koordinierungsstab Flüchtlinge- in der jüngsten Sitzung des Sozialausschusses, dass es sich bei dem ungefähr 17.000 qm großen Gelände nördlich des Leuchtkäferwegs um eine Brachfläche handele. Die Fläche sei zudem Teil eines Landschaftsschutzgebietes der so genannten „Marmstorfer Flottsandplatte“. Auf dem Gelände befänden sich teilweise Bäume und Büsche, die ggf. weichen müssten. 

 

Auf dem in Rede stehenden Grundstück ist die Errichtung von insgesamt etwa 18 zweigeschossigen Wohnmodulbauten vorgesehen. Die Anordnung und Ausrichtung der  Gebäude sei derzeit jedoch noch ungeklärt. Es handele sich zunächst lediglich um eine „Masseplanung“, die es im Einzelnen fortzuentwickeln gelte.

 

Für die Erschließung des Areals würden insbesondere noch zwei Varianten geprüft. Dabei handele es sich zum einen um einen Ausbau des Leuchtkäferwegs, zum anderen um eine Erschließung über den Rüterskamp. Welche der Varianten gewählt werden, müsse noch sorgfältig abgewogen werden.

 

Ein Bauantrag sei deshalb noch nicht gestellt. Eine Umsetzung des Vorhabens sei erst im späteren Laufe des Jahres 2016 geplant. Baumfällungen seien vor allem dann erforderlich, wenn die Erschließung über den Rüterskamp erfolgt.  

 

Gleichwohl werde die Fachbehörde noch im Februar 2016 mit dem Fällen von Bäumen auf dem gesamten Gelände beginnen. Ab 01.März ist wegen des Beginns der Brutsaison der Vögel ein Fällen von Bäumen grundsätzlich untersagt.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Bezirksverwaltung:

  1. Hat das Bezirksamt Harburg für das besagte Gelände ein Baumkataster erstellt hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde kein Kataster erstellt? 
  2. Wie viele Bäume stehen derzeit auf dem Gelände? Welche Arten von Bäumen sind vertreten? Wir hoch ist der Anteil von großkronigen Bäumen? (bitte Standorte von großkronigen Bäumen mit Angabe der Baumgattung genau wiedergeben bzw. aufzeichnen!)  
  3. Beabsichtigt das Bezirksamt kurzfristig noch vor März 2016 Fällgenehmigungen für Bäume auf dem in Rede stehenden Areal zu erteilen? Wenn ja, in welchem Umfang ? (Bitte die Bäume genau benennen für die eine Fällgenehmigung erteilt werden soll !) 
  4. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Baumfällungen zahlenmäßig auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll und insbesondere welche Erschließungsvariante gewählt wird?
  5. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass ökologisch besonders hochwertige Bäume vor dem Fällen geschützt werden,  obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und  noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll und insbesondere welche Erschließungsvariante gewählt wird ?

 

Harburg, 20.01.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

f.d.R.

 

 

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                                                                                                                29. Januar 2016

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Neue Liberale-Fraktion (Drs. 20-1227)  wie folgt Stellung:

 

1. Hat das Bezirksamt Harburg für das besagte Gelände ein Baumkataster erstellt hat? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum wurde kein Kataster erstellt? 

Das Bezirksamt Harburg hat im Vorfeld zur Eignungsprüfung der Fläche für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung im Frühjahr 2015 einen Ortstermin durchgeführt, den Baumbestand in Augenschein genommen, eine grobe Einschätzung über die Erhaltenswürdigkeit der Bäume vorgenommen und anhand von Luftbildern vermerkt. Ein Baumkataster wurde vom Bezirksamt nicht erstellt, da dies nur mit einem hohen personellen Aufwand möglich ist. Der Antragsteller hat am 26.1.2016 ein Baumaufmaß vorgelegt.

2. Wie viele Bäume stehen derzeit auf dem Gelände? Welche Arten von Bäumen sind vertreten? Wir hoch ist der Anteil von großkronigen Bäumen? (bitte Standorte von großkronigen Bäumen mit Angabe der Baumgattung genau wiedergeben bzw. aufzeichnen!)

Nach dem vorgelegten Baumaufmaß mit zugehöriger Baumliste befinden sich auf dem Grundstück insgesamt 152 Bäume.  An den Nord-, West- und Ostgrenzen des Grundstücks gibt es durchgehend geschlossene Laubbaumreihen mit heimischen Arten, insbesondere an der Böschung am Rüterskamp dominieren starke, vitale und großkronige Stieleichen. Die Standorte der Bäume sind dem beiliegenden Baumaufmaß mit zugehöriger Baumliste zu entnehmen.

3. Beabsichtigt das Bezirksamt kurzfristig noch vor März 2016 Fällgenehmigungen für Bäume auf dem in Rede stehenden Areal zu erteilen? Wenn ja, in welchem Umfang ? (Bitte die Bäume genau benennen für die eine Fällgenehmigung erteilt werden soll !)

Ein abschließendes Bebauungs- und Erschließungskonzept liegt noch nicht vor und wird zurzeit noch in Varianten geprüft. Zu diesem Zeitpunkt können daher noch keine Aussagen über die zu fällenden Bäume getroffen werden, für die eine Fällgenehmigung nach der Baumschutzverordnung oder eine Befreiung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung erteilt werden muss. In Abhängigkeit von der Intensität des Eingriffs in das Landschaftsschutzgebiet (LSG) kann es auch notwendig werden, Teile des Landschaftsschutzgebietes für die Erschließungs- und Bebauungsmaßnahmen aufzuheben. Der Zeitpunkt für die Erteilung einer Genehmigung steht noch nicht fest, da in Abhängigkeit von der Variantenauswahl noch kein Antrag gestellt werden konnte. Grundsätzlich ist es allerdings zu befürworten, dass Fällungen größeren Umfanges noch in der Fällzeit vorgenommen werden.

4. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass Baumfällungen zahlenmäßig auf ein notwendiges Minimum reduziert werden, obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll und insbesondere welche Erschließungsvariante gewählt wird?

Zu diesem Vorhaben finden in kurzen Abständen Abstimmungstermine mit dem    Antragsteller, den beauftragten Planungsbüros und dem Bezirksamt Harburg statt. Eine Fällgenehmigung / Befreiung von der LSG-Verordnung wird erst erteilt werden, wenn eine Einigung über das Bebauungs- und Erschließungskonzept erlangt worden ist, unter größtmöglicher Schonung der zu erhaltenden Bäume.  Eine Teilaufhebung des Landschaftsschutzgebietes bei sehr umfangreichen Eingriffen in den Baumbestand kann auch erst ins Verfahren gehen, wenn die Bebauungs- und Erschließungsvariante abschließend ausgewählt wurde.

 

5. Wie stellt das Bezirksamt sicher, dass ökologisch besonders hochwertige Bäume vor dem Fällen geschützt werden,  obwohl die Fachbehörde noch keinen Bauantrag gestellt hat und  noch gar nicht feststeht, wie und in welchem Umfang genau das Areal bebaut werden soll und insbesondere welche Erschließungsvariante gewählt wird ?

Grundlage der weiteren Bearbeitung sind das vorgelegte Baumaufmaß, die Baumliste und die vorzulegende Bewertung der Bäume (siehe Frage 4). Dies ist die Grundlage, um die besonders wertvollen Bäume zu ermitteln und in der Planung möglichst zu berücksichtigen.

 

gez. Völsch