Kleine Anfrage Neue Liberale betr. Beteiligung der Regionalausschüsse bei Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB
Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG
der Abgeordneten Isabel Wiest und Fraktion
Der Regionalausschuss Harburg wird nicht regelhaft mit sämtlichen Bauvorhaben beschäftigt, sondern vornehmlich mit solchen, die einer Änderung des geltenden Planrechts im Rahmen einer Befreiung nach § 31 BauGB bedürfen, also mit dem bisher geltenden verbindlichen Planrecht nicht zu vereinbaren sind.
Inwieweit der Ausschussvorsitzende in Zusammenarbeit mit der Verwaltung auf eine solche Abstimmung hinzuwirken hat, inwieweit die Verwaltung durch eine Ablehnung gebunden ist und was passiert, wenn eine Abstimmung einfach unterbleibt (sofern sie überhaupt formell notwendig ist), soll mit dieser Anfrage geklärt werden.
Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:
Freitag, 20. Februar 2015
f.d.R.
Kay Wolkau
Fraktionsvorsitzender der Neuen Liberalen Harburg
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