20-0079

Kleine Anfrage Grüne betr. Unterbringung von Flüchtlingen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Die räumlichen Kapazitäten, zur Aufnahme von Flüchtlingen, sind in der Zentralen Erstaufnahme in der Harburger Poststraße erschöpft. Zur Erweiterung sind  3 Zelte mit jeweils 40 Betten auf dem Neuländer Platz erstellt worden. Des Weiteren  sind für Gesamt Hamburg, auch für den Harburger Binnenhafen, Wohnschiffe zur Unterbringung vorgesehen, um den derzeitigen Flüchtlingsströmen gerecht zu werden.

 

Wir sehen die Problematik, dass insgesamt im Bezirk Harburg  zu wenig Wohnungen zur Verfügung stehen, um die Aufnahme der Flüchtlinge aus der ZEA in die Folgeunterbringung und die Aufnahme der Menschen aus den Folgeunterbringungen in den regulären Wohnungsmarkt zu entsprechen. Daher müssen alle derzeitigen Kapazitäten, auch wenn langfristig eine andere Planung vorliegt, genutzt werden.

 

Harburg hat derzeit einen Leerstand von 80 Wohnungen und einige Häuser für die Abrissgenehmigungen vorliegen. Häuser, die nicht wegen Baufälligkeit, sondern wegen Neubauten abgerissen werden sollen, könnten temporär genutzt werden, bis die Flüchtlingsströme sich wieder beruhigt haben. Häuser wie z.B. die alte „Maria Hilf“ Klinik an der Stader Straße, könnten von der Stadt für temporäre Flüchtlingsunterbringung, erworben werden.

 

Vor diesen Hintergrund fragen wir das Bezirksamt:

 

1.       Wieviel und welche Wohnungen werden derzeit im Bezirk Harburg nicht genutzt? Bitte detailliert auflisten incl. Größe und Adresse

2.       Gibt es Gründe warum diese Wohnungen derzeit nicht bewohnt sind und wenn ja welche?

3.       Gibt es langfristigen Planungen für diese Wohnungen und wenn ja welche?

4.       Gibt es Häuser im Bezirk Harburg für die eine Abrissgenehmigung vorliegt? Bitte detailliert auflisten incl. Größe und Adresse

5.       Gibt es Möglichkeiten, dass diese Häuser, als Zwischennutzung für Unterbringung genutzt werden können? Wenn nein warum nicht? Wenn ja unterwelchen Bedingungen?

 

 

Harburg, 04.09.2014

 

 

Kleine Anfrage der Abgeordneten Britta Herrmann und GRÜNE-Fraktion

 

 

Britta Herrmann

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende