21-3387

Kleine Anfrage FDP-Fraktion: FahrradReparaturstationen im Bezirk Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Bezirk Harburg nimmt Radverkehr auch ohne die notwendigen Verbesserungen der Infrastruktur immer weiter zu. Zu einer funktionierenden Radwegeinfrastruktur gehört in Städten und Gemeinden mit erfolgreicher Einrichtung von Radwegen, Stellplätzen usw. auch die Vorhaltung von Einrichtungen, mit denen bei Schäden am Fahrrad eine schnelle Selbstreparatur ermöglicht wird.

An strategischen Punkten sind Fahrrad Reparaturstationen, an denen Fahrräder repariert, gewartet oder auch nur die Luft aufgepumpt werden kann, notwendig. Dieser Vandalismus resistenten Säulen mit Werkzeugen und Luftpumpen und weiteren nützlichen Einrichtungen stehen ja auch schon an vielen Standorten mit mehr oder weniger sozialer Kontrolle in Hamburg. Laut Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) liegt das Aufstellen von Fahrradreparaturstationen im Zuständigkeitsbereich des jeweiligen Bezirksamtes.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

1. Wo im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes Harburg wurden bisher Fahrradreparaturstationen eingerichtet?

2. Welche Fahrradreparaturstationen sind aktuell vom Bezirksamt Harburg geplant?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Einrichtung einer solchen Fahrradreparaturstation?

4. Wie hoch sind die Kosten für die Unterhaltung einer solchen Fahr-rad Reparaturstation?

5. Wie viele Mittel stehen dem Bezirksamt für Einrichtung und Unterhalt solcher Fahrradreparaturstationen zur Verfügung?

6. Hat das Bezirksamt Harburg eine Übersicht über die Fahrradreparaturstationen anderer Institutionen wie Schulen, Kaufhäusern, Tankstellen, Verkehrsunternehmen usw.?