Kleine Anfrage FDP betr. Öffentliche Unterbringung Am Radeland - Erst Tatsachen schaffen dann beteiligen?
Am 21. Februar sind die Fraktionen der Harburger Bezirksversammlung mit einem Schreiben des Staatsrat Jan Pörksen über die beabsichtigte Nutzung eines Grundstückes nördlich der Straße Am Radeland, als Standort für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, informiert worden. Der § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes schreibt vor, dass:
Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung, ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist. Der Bezirksversammlung muss die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, solange das Verfahren noch ergebnisoffen geführt wird.
Dem steht entgegen, dass bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens auf dem Grundstück umfangreiche Rodungsarbeiten stattgefunden haben.
Dabei sind diverse Bäume gefällt worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:
Wenn ja, wann und von wem wurde sie erteilt und wann wurde sie beantragt?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?
Carsten Schuster
Fraktionsvorsitzender
FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.