19-2043

Kleine Anfrage FDP betr. Öffentliche Unterbringung Am Radeland - Erst Tatsachen schaffen dann beteiligen?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Am 21. Februar sind die Fraktionen der Harburger Bezirksversammlung mit einem Schreiben des Staatsrat Jan Pörksen über die beabsichtigte Nutzung eines Grundstückes nördlich der Straße Am Radeland, als Standort für eine öffentlich-rechtliche Unterbringung, informiert worden. Der § 28 des Bezirksverwaltungsgesetzes schreibt vor, dass:

Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung, ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist. Der Bezirksversammlung  muss die Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden, solange das Verfahren noch ergebnisoffen geführt wird.

 

Dem steht entgegen, dass bereits vor der Einleitung des Anhörungsverfahrens auf dem Grundstück umfangreiche Rodungsarbeiten stattgefunden haben.

Dabei sind diverse Bäume gefällt worden.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Aus welchem Grund wurden die Bäume auf den Flurstücken Heimfeld 2512, 2523, 2626,2622 gefällt?
  2. Wer hat den Auftrag zur Fällung erteilt?
  3. Gab es eine Fällgenehmigung?

Wenn ja, wann und von wem wurde sie erteilt und wann wurde sie beantragt?

  1. Sind die Bäume vorab vom Bezirksamt vor Ort gesichtet worden?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

 

  1. Sind in den Jahren davor Fällgenehmigungen für die angrenzenden Grundtücke  beantragt worden?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

  1. Hat fördern & wohnen bereits eine Baugenehmigung für die Flurstücke  Heimfeld 2512, 2523, 2626,2622 beantragt?

Wenn ja, wann und mit welchem Ergebnis?

 

 

 

 

Carsten Schuster

 

Fraktionsvorsitzender

 

FDP-Fraktion in der Bezirksversammlung Harburg