Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Sachstand Schulbauintegrierte Einrichtung Neuwiedenthal
Durch die Verwaltung ist eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines Konzeptes für die Entwicklung einer Schulbauintegrierten Einrichtung in Neuwiedenthal eingesetzt worden. Anlass der Überlegungen ist es, im Schulneubau der Stadtteilschule Süderelbe noch andere soziale Einrichtungen des Stadtteils mit unterzubringen.
Ziel der Konzeptgruppe soll der Abschluss einer Kooperationsvereinbarung im Juli 2014 sein.
Hierüber ist bislang weder in der Bezirksversammlung noch im Jugendhilfeausschuss informiert, berichtet oder beraten worden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:
„Vor der Entscheidung des Senats oder einer Fachbehörde über die Ansiedlung, Schließung oder wesentliche Veränderung nachfolgender Einrichtungen ist die örtlich zuständige Bezirksversammlung anzuhören, sofern die Entscheidung für den Bezirk oder einen wesentlichen Teil des Bezirks von Bedeutung ist:
Wie stellt die Verwaltung in dem geplanten Verfahren die Einhaltung des Anhörungsrechtes sicher, wenn bereits im Juli eine Kooperationsvereinbarung abgeschlossen werden soll, unter besonderer Berücksichtigung der gerade statt gefundenen Wahlen mit ihren Auswirkungen auf veränderte Mehrheiten in der Bezirksversammlung und der anstehenden Sommerpause in der Bezirkspolitik?
Fraktion DIE LINKE
Sabine Boeddinghaus
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