20-0584

Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Fußgängerleitsystem für Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG

der Abgeordneten Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und

Sahbattin Aras/ Fraktion DIE LINKE

 

 

Am 12. März 2015 teilte das Bezirksamt Harburg in einer Pressemitteilung mit, dass Harburg im Sommer 2015 ein Fußgängerleitsystem erhält. Das Bezirksamt Harburg, Fachamt Management des öffentlichen Raumes hat das Konzept gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BMVI), sowie dem Citymanagement Harburg entwickelt. Es liegt ein Rahmenvertrag zwischen der Stadt Hamburg und der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH vor, auf dessen Grundlage das Fußgängerleitsystem für Harburg umgesetzt wird. Der Rahmenvertrag beinhaltet auch die Pflege der Hinweisschilder, bzw. Infostelen.

Die Kosten betragen voraussichtlich etwa 195.000 Euro, der Vertrag hat eine Laufzeit von vier Jahren. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation beteiligt sich mit 80.000 Euro an den Kosten, die restlichen Mittel trägt das Bezirksamt Harburg.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

1. Die Vertragslaufzeit das Fußgängerleitsystem beträgt vier Jahre. Die Kosten betragen etwa 195.000 Euro. 80.000 Euro übernimmt die (BMVI), ebenfalls 80.000 Euro kommen vom Bezirksamt Harburg aus den ECE-Geldern zur Aufwertung der Harburger Innenstadt (siehe Drucksache 20-0543). Das ergibt 160.000 Euro, es bleibt eine Finanzierungslücke von 35.000 Euro. Wer wird diese Kosten übernehmen und aus welchem Titel?

 

2. Aus den Antworten auf eine Kleine Anfrage der Neuen Liberalen (Drucksache 20-0537) geht hervor, dass für die Harburger Innenstadt ein neues Fußgänger-Gesamtwege-Konzept erarbeitet werden soll. Die Planungen umfassen zur Zeit – Erstens: Die Durchführung eines konkurrierenden Gutachterverfahrens mit Bürgerbeteiligung, der Mitteleinsatz ca. 80.000 Euro. Zweitens: Bauliche Maßnahmen zur Umgestaltung der Wegeführung veranschlagter Mitteleinsatz ca. 925.000 Euro. Das Bezirksamt ist bereits mit der Ausarbeitung der Aufgabenstellungen für die Durchführung des Gutachterverfahrens beschäftigt, um den Forderungen aus dem Durchführungsvertag zur Änderung des B-Planes Harburg 64 nachzukommen.

Kann das Bezirksamt Harburg bereits jetzt verlässlich zusagen, dass sich die Wegeführung nicht in dem Maße verändert, dass die aufgestellten Fußgängerleitschilder ihre Wirkung verlieren?

 

3. Wurde bereits im Rahmen der Planungen angedacht, das Fußgängerleitsystem erst nach der Überarbeitung der Fußgängerwegeführung zu installieren? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, zu welchem Ergebnis ist das Bezirksamt gekommen?

 

4. Das Fußgängerleitsystem wird vier Jahre von der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH gepflegt und gewartet werden. Wer trägt die Kosten, wenn eines der Schilder so stark beschädigt werden sollte, dass es ausgetauscht werden muss?

 

5. Nach dem Ablauf der Vertragslaufzeit mit der Firma Ströer Deutsche Städte Medien GmbH entfällt auch die Wartung. Werden die Schilder nach Ablauf der Vertragslaufzeit wieder abmontiert oder gehen sie in das Eigentum des Bezirksamtes über?

 

 

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