Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Einrichtung eines neuen Standortes der Zentralen Erstaufnahme auf dem Gelände des ehemaligen OBI-Baumarktes Geutensweg / Aschenland
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG
der Abgeordneten Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und
Sabahttin Aras/ Fraktion DIE LINKE
Hamburg-Harburg, den 14. September 2015
In der Stellungnahme der CDU-Fraktion zu einer (öffentlich-rechtlichen) Flüchtlingsunterkunft am Ascheland vom 25. Januar dieses Jahres hieß es:
„Eine frühzeitige Integration von Flüchtlingen, die letztlich ein Bleiberecht erhalten, setzt eine Unterbringung in kleineren Einheiten voraus. Die hier angedachte Größenordnung von bis zu 250 Personen ist auch an diesem Standort problematisch.“ (Quelle: http://www.cdu-harburg.de/)
Als im Mai diesen Jahres die Sozialbehörde an einem in der Nähe gelegenen Standort 458 Plätze für die Folgeunterbringung schaffen wollte, hieß es in der Stellungnahme seitens CDU und SPD, dass eine so große Zahl von Flüchtlingen an einem Ort eine zu große soziale Belastung sei.
Nun beantragen CDU und SPD den Standort des ehemaligen OBI Baumarktes Geutensweg/ Aschenland als Standort für eine neue Zentrale Erstaufnahmeeinrichtung in Harburg zu prüfen, der Presse war in den letzten Tagen zu entnehmen, man ginge von ca. 3.000 Plätzen aus. Nach uns vorliegenden Informationen wurden aber bereits die Kapazitäten des Standortes für eine Belegung mit 5.000 bis 7.000 Menschen hinsichtlich der Erschließungsparameter Wasserversorgung, Brandschutz und Evakuierungsmöglichkeiten geprüft.
Angesichts der Unterbringungssituation für neu ankommende Flüchtlinge ist die Suche nach neuen Standorten auch hier im Bezirk sicher unerlässlich. Jedoch ist die Frage, ob und wie eine so große Gruppe von Menschen auf dem fraglichen Gelände und überhaupt in dieser Konzentration angemessen untergebracht und versorgt werden kann, zunächst unabhängig davon, ob in einer Erstaufnahme- oder in einer Folgeeinrichtung, bisher nicht ausreichend geklärt. Denn eine menschenwürdige Unterbringung ist für beides der unerlässliche Standard.
In der Stellungnahme der Behörde für Inneres (BIS) zu Drs. 20-0574 hieß es:
„Die Flüchtlinge sind menschenwürdig unterzubringen, was bei den rasant ansteigenden Zahlen eine besondere Herausforderung für die Verwaltung darstellt. Durch die regelmäßig
zeitintensiven Planungen und Verfahrensabläufe u.a. durch eine Berücksichtigung der in § 28
Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) vorgesehenen Fristen kann dies für Standorte der ZEA nicht immer in der gebotenen Schnelligkeit sichergestellt werden. Ihrer Verantwortung kommt die BIS durch die Anwendung des § 3 des Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG) nach, um eine Obdachlosigkeit der betroffenen Menschen abzuwenden.
Die Standorte werden dabei trotzdem aufgrund von individuellen Prüfungen ausgewählt. Unter Beteiligung der Bezirksverwaltung wird die technische Infrastruktur und - soweit möglich – das Umfeld des jeweiligen einzelnen Standortes berücksichtigt. Es findet daher die von der Bezirksversammlung verlangte Einzelfallentscheidung immer statt.“
(Hervorhebungen vom Verfasser)
Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters, Sabahttin Aras
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