20-0541

Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Beach Club

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Abgeordneten Jörn Lohmann, André Lenthe, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sahbattin Aras/ Fraktion DIE LINKE

 

Durch das erfolgreiche Bürgerbegehren zum Erhalt des Beach Clubs am jetzigen Standort, der gegensätzlichen Anweisung des Senates an die Bezirksverwaltung, den Beach Club dauerhaft an eine andere Stelle zu verlagern und einer offensichtlichen Entscheidung der Bezirksverwaltung, den Beach Club nun doch direkt auf den endgültigen Standort am Treidelweg zu verlagern, ergeben sich zahlreiche Fragen, deren Beantwortung für die Harburgerinnen und Harburger zur eigenen Positionierung sicher sehr wertvoll sein werden.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

bezüglich des Standortes Treidelweg:

 

1.1. Seit wann ist eine Verlagerung des Beach Clubs auf den endgültigen Standort am Treidelweg im Gespräch und wie ist der aktuelle Stand der Planungen?

 

1.2. Wer trägt die Kosten für die Instandsetzung der Zwischenkonstruktion am Standort Treidelweg und in welcher Höhe sind für den Bezirk Instandsetzungskosten zu erwarten?

 

1.3. Ab wann ist mit der Inbetriebnahme der Fläche zu rechnen und wann kann ein Beach Club eröffnen? Gibt es Nutzungsauflagen, etwa das Verbot oder die Erlaubnis eines Zeltes, eines festen Baues oder bezüglich des Anwohnerschutzes?

 

1.4. Der Baudezernent beruft sich mit Blick auf die nötigen Sanierungsarbeiten am Treidelweg immer wieder auf ein vorliegendes Baugutachten. Wer hat dieses erstellt und ist es einsehbar? Wenn nein, warum nicht?

 

1.5. Bisher galt die Aussage der Verwaltung, dass die Kaimauer einer dauerhaften Nutzung nicht standhalten würde, da diese marode ist. Nun ist davon nicht mehr die Rede, lediglich ein etwa 1m breiter Streifen an der Kaimauer müsse überbrückt werden, da dieser einzusacken droht. Woher kommen diese neuen Erkenntnisse? Wer hat diese Fehleinschätzungen zu verantworten?

 

1.6. Gibt es eine Ausschreibung für das Grundstück am Treidelweg? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

 

Gibt es mehrere Interessenten für das Grundstück, das für den Beach Club vorgesehen ist? Wenn ja, welche? Wenn nein, wie wurde die möglicherweise fehlende Interessensbekundung überprüft?

 

bezüglich des alternativen Standortes Kanalplatz/Blohmstraße:

 

2.1. Warum wird bei der ehemaligen Vergabestelle für unständige Hafenarbeiter auf eine Ausschreibung gedrungen, beim nebenliegenden Grundstück Kanalstraße/Blohmstraße, also der Interimsfläche für den Beach Club, nicht?

 

2.2 In ihrer Antwort auf die Drucksache (Drs. 20-0435) antwortet die Verwaltung, dass es keine Ausschreibung gab, da es keine weiteren Interessenten gab. Woher kommt diese Annahme? Wurde ein Interessenbekundungsverfahren in einer anderen Form durchgeführt?

 

2.3. Sollte die Entscheidung zu Gunsten eines Beach Clubs am Treidelweg fallen, wie beabsichtigt der Bezirk dann die Fläche an der Blohmstraße/Ecke Kanalplatz zu nutzen?

 

2.4. Die zurzeit auf der Fläche ansässigen zwei Baufirmen, sowie eine behördliche Einrichtung sollen das Grundstück Blohmstraße/Ecke Kanalplatz bis Mitte März räumen. Wie hoch ist der zu erwartende Mietausfall für die Fläche?

 

bezüglich der Informationen durch die Verwaltung:

 

3.1. Wann wurde die CDU-Fraktion in der Harburger Bezirksversammlung von der Bezirksverwaltung über einen möglichen Umzug des Beach Clubs an den Treidelweg informiert? Erstmals, danach bitte mit zeitlichem Verlauf und in ausführlicher Form.

 

3.2. Wer hat die CDU-Fraktion vorab informiert?

 

3.3. Wurden auch andere Fraktionen oder Abgeordnete vorab durch das Bezirksamt informiert? Wenn ja, welche?

 

3.4. Warum wurden die anderen Bezirksfraktionen nicht zeitgleich informiert? Bitte um ausführliche Begründung.