Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Bauleitplanung Sinstorf 22, Analyse des Umfeldes wegen eventueller Umweltbelastungen durch ehemaliges Erdölfördergebiet?
Sachverhalt:
Im Umfeld des Plangebietes Sinstorf 22; auf dem derzeit Wohnungsbau geplant wird, befindet sich das Flurstück 1619 (Sinstorfer Weg 69). Es liegt dem zu bebauenden Gebiet direkt gegenüber.
In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sinstorf 22 wird dieses Flurstück als “nicht mehr genutztes Erdölfördergrundstück“ ausgewiesen (siehe Bebauungsplan S.12).
Betreiber der ehemaligen Erdölförderstätte ist die GDF Suez E&P Deutschland GmbH. Wie auf einem sauberen und gepflegten Schild im Eingangsbereich des Grundstückes zu lesen ist, untersteht der Betrieb der Bergaufsicht. Dies gilt offensichtlich für den aktuell dort arbeitenden Betrieb. Auf dem Schild ist weiterhin zu lesen, dass sich hier ein feuer- und explosionsgefährdeter Betrieb befindet, im Wortlaut:
„Achtung - Explosions – und feuergefährdeter Betrieb. Betreten für Unbefugte, Rauchen, Umgang mit offenem Licht oder Feuer jeglicher Art ist verboten. Kraftfahrzeuge mit nicht explosionssicheren Motoren und Generatorfahrzeuge HALT!“ (Bild siehe Anlage 1)
Eine feuer- bzw. explosionsgefährdete Betriebsstätte wird folgendermaßen definiert:
Eine feuergefährdete Betriebsstätte ist gegeben, wenn in den baulichen Anlagen oder im Freien brennbare feste, flüssige oder gasförmige Stoffe in größeren Mengen be- und verarbeitet bzw. gelagert werden.
Eine Explosionsgefährdung ist gegeben, wenn sich in Verbindung mit der Luft explosionsfähige Dampf-, Gas- oder Staubgemische bilden können.
Für eine Wohnbebauung sind jedoch baurechtlich bestimmte Mindeststandards vorgeschrieben. Gemäß Baugesetzbuch §1, Abs.6 sind bei der Erstellung von Bauleitplänen unter anderem die Sicherheit der Wohnbevölkerung und gesunde Wohnverhältnisse zu berücksichtigen. Fraglich ist, da der Bauleitplan Sinstorf 22 in keiner Weise auf diese Fragen eingeht, ob das im Rahmen der Bauleitplanung geschehen ist.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:
Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras/ Fraktion DIE LINKE
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.