20-0042

Kleine Anfrage DIE LINKE betr. Bauleitplanung Sinstorf 22, Analyse des Umfeldes wegen eventueller Umweltbelastungen durch ehemaliges Erdölfördergebiet?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Umfeld des Plangebietes Sinstorf 22; auf dem derzeit Wohnungsbau geplant wird, befindet sich das Flurstück 1619 (Sinstorfer Weg 69). Es liegt dem zu bebauenden Gebiet direkt gegenüber.

In der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Sinstorf 22 wird dieses Flurstück als “nicht mehr genutztes Erdölfördergrundstück“ ausgewiesen (siehe Bebauungsplan S.12).

Betreiber der ehemaligen Erdölförderstätte ist die GDF Suez E&P Deutschland GmbH. Wie auf einem sauberen und gepflegten Schild im Eingangsbereich des Grundstückes zu lesen ist, untersteht der Betrieb der Bergaufsicht. Dies gilt offensichtlich für den aktuell dort arbeitenden Betrieb. Auf dem Schild ist weiterhin zu lesen, dass sich hier ein feuer- und explosionsgefährdeter Betrieb befindet, im Wortlaut:

„Achtung - Explosions – und feuergefährdeter Betrieb. Betreten für Unbefugte, Rauchen, Umgang mit offenem Licht oder Feuer jeglicher Art ist verboten. Kraftfahrzeuge mit nicht explosionssicheren Motoren und Generatorfahrzeuge HALT!“ (Bild siehe Anlage 1)

Eine feuer- bzw. explosionsgefährdete Betriebsstätte wird folgendermaßen definiert:

Eine feuergefährdete Betriebsstätte ist gegeben, wenn in den baulichen Anlagen oder im Freien brennbare feste, flüssige oder gasförmige Stoffe in größeren Mengen be- und verarbeitet bzw. gelagert werden.

Eine Explosionsgefährdung ist gegeben, wenn sich in Verbindung mit der Luft explosionsfähige Dampf-, Gas- oder Staubgemische bilden können.

Für eine Wohnbebauung sind jedoch baurechtlich bestimmte Mindeststandards vorgeschrieben. Gemäß Baugesetzbuch §1, Abs.6 sind bei der Erstellung von Bauleitplänen unter anderem die Sicherheit der Wohnbevölkerung und gesunde Wohnverhältnisse zu berücksichtigen. Fraglich ist, da der Bauleitplan Sinstorf 22 in keiner Weise auf diese Fragen eingeht, ob das im Rahmen der Bauleitplanung geschehen ist.

 

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wann wurde die Erdölförderung in dem betreffenden Fördergebiet eingestellt und wurden die zuständigen Fachstellen im Bezirk Harburg darüber informiert?

 

  1. Wurden die Anlieger (KleingärtnerInnen und AnwohnerInnen) über die Einstellung des Förderbetriebes informiert? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Ist dem Bezirksamt bekannt, wie die ehemalige Erdölförderstätte aktuell genutzt wird? Wenn ja, wie?

 

  1. Wurden Informationen über die Nutzung des Flurstücks 1619 zum Zweck der Planung Sinstorf 22 eingeholt? Wenn ja, wann, bei wem, wie und mit welchem Ergebnis?

 

  1. Wurde die aktuelle Boden- und Wasserqualität und –reinheit des Gebietes erhoben oder gibt es Erkenntnisse darüber? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wie beurteilt die Verwaltung eine mögliche Sicherheits- und Gesundheitsgefährdung für die AnwohnerInnen in dem geplanten Gebiet Sinstorf22 durch den Betrieb der ehemaligen Förderstätte?

 

 

              Kleine Anfrage gemäß § 24 BezVG der Abgeordneten Sabine Boeddinghaus, Jörn Lohmann, Kadriye Baksi, Sven Peters und Sabahattin Aras/ Fraktion DIE LINKE