20-0542

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Planlosigkeit und mangelnde Transparenz bei der Flüchtlingsunterbringung?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Oktober 2014 hat die Behörde für Inneres und Sport (BIS) sehr kurzfristig eine Unterkunft für Flüchtlinge auf dem Schwarzenbergplatz eingerichtet. Trotz steigender Flüchtlingszahlen hat der Senat stets betont, dass die Unterkunft der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) bis Ende April  2015 befristet ist. Auf Nachfrage von Veranstaltern und Bezirkspolitikern hat auch die Harburger Verwaltung stets betont, dass eine Räumung der Fläche planmäßig Ende April 2015 erfolgt und der Schwarzenbergplatz damit wieder zur Verfügung steht. Die geplante Unterbringung von Flüchtlingen an der Schlachthofstraße, wurde ebenfalls mit der Aufgabe des Standortes Schwarzenbergplatz begründet. Zuletzt wurde dies schriftlich am 29. Januar 2015 von der BIS bestätigt. Trotz der Aufforderung an den Senat und die Harburger Verwaltung, die Bezirkspolitik und die Öffentlichkeit, rechtzeitig über eine eventuelle Verlängerung der Nutzung des Schwarzenbergplatzes zu informieren.

Nach der Wahl teilt die BIS in einem Schreiben von Staatsrat Schiek vom 05.03.2015 nun mit, dass eine weitere Nutzung des Schwarzenbergplatzes aufgrund der aktuellen Flüchtlingszahlen unausweichlich ist. In dem Schreiben offenbart die Behörde erneut, dass sie sich im Bezirk Harburg nicht auskennt. Demnach liegt der Standort Schlachthofstraße in Wilhelmsburg.

 

 

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Wann wurde das Bezirksamt erstmalig vom Senat über die Verlängerung der Nutzung des Schwarzenbergplatzes, über den April 2015 hinaus, informiert?
  2. Hat das Bezirksamt nach Zugang des Schreibens von Staatsrat Schiek vom 05.03.15 die Presse über den Inhalt des Schreibens informiert?

Wenn ja, wann?

  1. Hat das Bezirksamt eine Stellungnahme zur Verlängerung der Nutzung des Schwarzenbergplatzes als Unterkunft an den Senat abgegeben?

Wenn ja, mit welchem Inhalt?

  1. Welche Voraussetzungen müssen aus Sicht des Bezirksamtes geschaffen werden, um die Nutzung des Platzes zu verlängern?
  2. Welche beabsichtigen/ beantragten sonstigen Nutzungen des Schwarzenbergplatzes sind von der Verlängerung betroffen?
  3. Welche Erkenntnisse lagen dem Bezirksamt bis zur Verlängerung der Nutzung durch die BIS vor, dass der Platz wie geplant Ende April 2015 geräumt wird?
  4. Hat das Bezirksamt die Informationspolitik des Senates, bezüglich der Planung von Flüchtlingsunterkünften im Bezirk Harburg, in den letzten zwei Jahren beanstandet?

Wenn ja, in welcher Form und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein, warum nicht?

 

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