20-0655

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Kommt es zukünftig zu Einschränkungen der Verkaufsoffenen Sonntage im Bezirk Harburg?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Berichten zu Folge soll die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Bezirke mündlich angewiesen haben, die Öffnung der Geschäfte an den Verkaufsoffenen Sonntagen räumlich zu begrenzen. Bisher war es allen Geschäften im Bezirk erlaubt an den entsprechenden Sonntagen zu öffnen. Das Bürgerschaftliche Ersuchen vom 22. Mai 2014 hatte zum Ziel, die Interessen aller Bezirke angemessen zu berücksichtigen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Den Bezirksämtern wurde im Rahmen des Bürgerschaftlichen Ersuchens (Drs. 20/11881) Gelegenheit zu einer Äußerung gegeben. Hat die Harburger Verwaltung sich gegenüber der BWVI dazu geäußert?

Wenn nein, warum nicht?

Wenn ja,

a)       Welche Empfehlungen / Forderungen hat das Bezirksamt an die BWVI übermittelt und in welcher Form?

b)       Wie hat die Verwaltung diese begründet?

c)       Welche Institutionen hat die Verwaltung vor der Abgabe der Empfehlungen / Forderungen  beteiligt?

d)       Inwieweit hat die BWVI die Empfehlungen / Forderungen berücksichtigt?

  1. Wurde das Bezirksamt von der BWVI aufgefordert, zukünftig Einschränkungen an den Verkaufsoffenen Sonntagen im Bezirk Harburg, vorzunehmen?

Wenn ja, in welcher Form und wie werden diese begründet?

  1. Liegen der Verwaltung Stellungnahmen / Forderungen von Institutionen und Unternehmen vor, bezüglich der Verkaufsoffenen Sonntage im Bezirk?

 

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