Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Kommt es zukünftig zu Einschränkungen der Verkaufsoffenen Sonntage im Bezirk Harburg?
Berichten zu Folge soll die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) die Bezirke mündlich angewiesen haben, die Öffnung der Geschäfte an den Verkaufsoffenen Sonntagen räumlich zu begrenzen. Bisher war es allen Geschäften im Bezirk erlaubt an den entsprechenden Sonntagen zu öffnen. Das Bürgerschaftliche Ersuchen vom 22. Mai 2014 hatte zum Ziel, die Interessen aller Bezirke angemessen zu berücksichtigen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:
Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja,
a) Welche Empfehlungen / Forderungen hat das Bezirksamt an die BWVI übermittelt und in welcher Form?
b) Wie hat die Verwaltung diese begründet?
c) Welche Institutionen hat die Verwaltung vor der Abgabe der Empfehlungen / Forderungen beteiligt?
d) Inwieweit hat die BWVI die Empfehlungen / Forderungen berücksichtigt?
Wenn ja, in welcher Form und wie werden diese begründet?
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