20-1115

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Flüchtlingsunterbringung nach Polizeirecht und Versprochen gebrochen!

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Sitzung, des Harburger Sozialausschusses am 9. November 2015, berichtete ein Vertreter des Hamburger Senats, dass im November ein Anhörungsverfahren zur Erweiterung der Flüchtlingsunterkunft in der Wetternstrasse eingeleitet wird. Der Senatsvertreter machte in derselben Sitzung auch deutlich, dass das Bezirksverwaltungsgesetz und der § 28 bis auf weiteres nicht vom Senat eingehalten werden soll. Stattdessen werden die Anhörungen im Nachgang zu bereits begonnen Baumaßnahmen erfolgen. Die Umsetzung der Baumaßnahmen, wie zum Beispiel derzeit in Neuenfelde und der Wetternstraße erfolgen nach dem Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ( SOG). Ziel des Senats ist nach § 3 des SOG, die Gefahrenabwehr und die Vermeidung von Obdachlosigkeit. Die Anwendung des Polizeirechts, beim Bau von Folgenunterkünften, ist bereits Gegenstand von Klagen vor dem Hamburger Verwaltungsgericht - und hat zu ersten durch das Gericht verhängten Baustopps in der Stadt geführt! Trotzdem hält der Senat an der Vorgehensweise fest. Hinzu kommt im Fall der Wetternstrasse eine eindeutige Beschlusslage der Harburger Bezirksversammlung, darüber dass dort keine weiteren Unterkunftsplätze entstehen sollen. Presseberichten zu Folge, erfolgt die Aufstellung von Mobilcontainern in der Wetternstrasse, obwohl die Sozialbehörde dem Bezirksamt 2012 noch schriftlich zugesichert hatte, dort auf keinen Fall Mobilcontainer aufzustellen. Den jetzigen Planungen zur Erweiterung der Plätze in der  Unterkunft Wetternstrasse, soll die Harburger Bezirksamtsleitung schriftlich widersprochen haben.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

  1. Hat die Sozialbehörde in der Vergangenheit dem Bezirksamt gegenüber schriftliche Zusagen, über die zukünftige Größe und Art der Bebauung in der Wetternstrasse gegeben?

Wenn ja, wann und in welcher Form?

  1. Wann wurde das Bezirksamt Harburg erstmalig davon in Kenntnis gesetzt, dass die Unterkunft in der Wetternstraße erweitert werden soll?
  2. Wann wurde das Bezirksamt Harburg erstmalig davon in Kenntnis gesetzt, dass

dies unter Anwendung des SOG geschieht?

  1. Wann, in welcher Form und mit welchem Inhalt hat sich das Bezirksamt gegenüber dem Senat zu der Erweiterung geäußert?
  2. Wann, in welcher Form und mit welchem Ergebnis hat der Senat dem Bezirksamt dazu geantwortet?
  3. Wie viele Unterkünfte sind im Bezirk Harburg unter Anwendung des SOG seit 2012 eingerichtet und erweitert worden?

Bitte nach Standort, Größe und Jahr auflisten.

  1. Waren nach Ansicht des Bezirksamt Harburg, alle Maßnahmen die unter Anwendung des SOG erfolgten unaufschiebbar und zur Gefahrenabwehr geeignet?

Wenn ja, mit welcher Begründung?

Wenn nein, welche Alternativen gab es bei welchen Maßnahmen jeweils?

  1. Hat die zuständige  Behörde im Rahmen der Erteilung von Errichtungsverfügungen jeweils  nachbarliche Belange geprüft?

Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Bitte einzeln auflisten

Wenn nein, warum nicht?

  1. War das Bezirksamt bei der Beurteilung der Fragen zu Sicherheitsbelangen und nachbarlichen Belangen unterstützend tätig?

Wenn ja, in welchen Fällen und mit welchem Ergebnis?