Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Flüchtlingspolitik im Bezirk Harburg - Neue Standorte in Harburg
Die Senatskommission für Stadtentwicklung und Wohnungsbau hat am 18.09.14 ein Bündel an Maßnahmen beschlossen, die den bislang nicht gedeckten Bedarf von rund 1.500 Plätzen in Einrichtungen der Zentralen Erstaufnahme (ZEA) und der öffentlichen Unterbringung bis zum Jahresende 2014 decken sollen. Unter Anwendung des § 3 SOG wurden die kurzfristige Einrichtung von Notunterkünften der Zentralen Erst Aufnahme auch im Bezirk Harburg beschlossen. Des Weiteren wurden Maßnahmen zur Erweiterung der öffentlich rechtlichen Unterbringung beschlossen, die nach den erforderlichen Bau- und Umbaumaßnahmen in Betrieb genommen werden, ohne dass zuvor ein Baugenehmigungsverfahren nach der HBauO oder ein Anhörungsverfahren nach § 28 BezVG durchgeführt wird. Auch hiervon sind Standorte im Bezirk Harburg betroffen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:
Wenn ja welche?
Wenn nein warum nicht?
Wenn ja welche und welchem Ergebnis?
Wenn ja, wann wurde das Bezirksamt von den Standorten in Kenntnis gesetzt?
Welche Nutzungsdauer ist für alle beschlossenen Standorte im Bezirk Harburg vorgesehen? Bitte je Standort auflisten.
Wenn ja welcher Art?
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.