20-0299

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Bearbeitung von Widersprüchen im Bauamt Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Viele Harburger Bürgerinnen und Bürger machen von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen Bescheide das Bauamtes Gebrauch. Während der Gesetzgeber dem Widersprechenden eine vierwöchige Frist vorgibt, hat die Verwaltung bei der  Bearbeitungszeit einen gewissen Ermessensspielraum, da die  Verwaltungsgerichtsordnung lediglich auf den unbestimmten Rechtsbegriff einer „angemessenen Frist“ für die Entscheidung über einen Widerspruch abstellt.

Wie mit den Widersprüchen genau verfahren wird, bleibt für die meisten Bürgerinnen und Bürger jedoch unklar.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

  1. Welche Bearbeitungsschritte erfolgen innerhalb des Harburger Bauamtes nach Eingang eines Widerspruchs und von wem werden diese durchgeführt?
  2. In welchen Zeitfenstern erfolgen diese?
  3. Nach welchen Kriterien wird die Dringlichkeit und das daraus folgende

Bearbeitungstempo festgelegt?

  1. Wie viele Widersprüche sind fristgerecht im Jahr 2013 beim Harburger Bauamt eingegangen? Und wie viele sind es bis dato im laufenden Kalenderjahr?
  2. Wie viele Tage / Wochen dauert es derzeit durchschnittlich, bis ein Widerspruchsergebnis vorliegt und dem/der Widersprechenden zugeht?

6. a) In wie vielen Fällen musste den Widersprüchen seit Januar 2013 bis heute stattgegeben werden? In wie vielen Fällen erfolgte eine Ablehnung?

b) Aus welchen Gründen war dies jeweils der Fall?

Bitte die fünf häufigsten benennen.

7.  Wie viele Untätigkeitsklagen sind seitens der Bürger in den letzten  zwei Jahren, das

           Harburger Bauamt  betreffend, eingereicht worden? Und mit welchen Ergebnis?    

                                                                                                                                         21.11.2014

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