Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Bearbeitung von Widersprüchen im Bauamt Harburg
Viele Harburger Bürgerinnen und Bürger machen von Ihrem Recht auf Widerspruch gegen Bescheide das Bauamtes Gebrauch. Während der Gesetzgeber dem Widersprechenden eine vierwöchige Frist vorgibt, hat die Verwaltung bei der Bearbeitungszeit einen gewissen Ermessensspielraum, da die Verwaltungsgerichtsordnung lediglich auf den unbestimmten Rechtsbegriff einer „angemessenen Frist“ für die Entscheidung über einen Widerspruch abstellt.
Wie mit den Widersprüchen genau verfahren wird, bleibt für die meisten Bürgerinnen und Bürger jedoch unklar.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:
Bearbeitungstempo festgelegt?
6. a) In wie vielen Fällen musste den Widersprüchen seit Januar 2013 bis heute stattgegeben werden? In wie vielen Fällen erfolgte eine Ablehnung?
b) Aus welchen Gründen war dies jeweils der Fall?
Bitte die fünf häufigsten benennen.
7. Wie viele Untätigkeitsklagen sind seitens der Bürger in den letzten zwei Jahren, das
Harburger Bauamt betreffend, eingereicht worden? Und mit welchen Ergebnis?
21.11.2014
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