20-0687

Kleine Anfrage des Abgeordneten Carsten Schuster (FDP) betr. Akute Einsturzgefahr oder alles halb so schlimm?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Seit September 2014 ist die Fläche des ehemaligen Blumenmarktes am Sand gesperrt.

Auf Antrag des Bezirksamtes hat das Landgericht Hamburg ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut Gutachten bestehen erhebliche Zweifel an der Standsicherheit des Gebäudes unterhalb des Blumenmarktes. Eine Handlungsempfehlung geht aus dem Gutachten nicht hervor. Seit September 2014 ist die Fläche des ehemaligen Blumenmarktes am Sand dennoch gesperrt. Die Absperrung der Fläche erfolgte durch das Aufstellen von Absperrelementen. Bis heute fehlt ein Hinweis darüber, dass ein Betreten der Fläche mit Gefahren verbunden ist. Tagelang waren die Absperrelemente vor wenigen Wochen versetzt und die Fläche für jedermann zugänglich. Des Weiteren vermüllt die Fläche immer wieder und es dauert Wochen bis sie gereinigt wird.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Welche Gefahr besteht aktuell beim Betreten oder befahren der abgesperrten Fläche?

 

  1. Warum gibt es  keine Hinweisschilder die auf die Gefahr aufmerksam machen?

 

  1. Wer überwacht die Einhaltung der Absperrung?

 

  1. Wer ist für die Reinigung der abgesperrten Fläche zuständig und wie oft erfolgt diese?

 

  1. Welche Maßnahmen wurden seitens des Bezirksamtes Harburg seit der Absperrung ergriffen

 

a.)     Zur Sicherung des Gebäudes unterhalb der Blumenmarktfläche?

b.)     Um die abgesperrte Fläche wieder nutzbar zu machen?

 

  1. Besteht die Möglichkeit den Zugang zum Bolero, entlang der Mauer, auf der Blumenmarktfläche zu ermöglichen?

Wenn nein, warum nicht?

 

  1. Wann kann die Absperrung der Fläche wieder aufgehoben werden?

 

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