Kleine Anfrage des Abg. Carsten Schuster betr. Rückstandsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes Harburg
Gemäß Ziffer 3.1.2 der Geschäftsordnung der Bezirksämter muss jede und jeder Beschäftigte die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten unterrichten, wenn größere Arbeitsrückstände zu entstehen drohen. Die Vorgesetzten haben zu überwachen, ob die Arbeiten auf dem Laufenden sind.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:
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