20-0093

Kleine Anfrage des Abg. Carsten Schuster betr. Rückstandsanzeigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Gemäß Ziffer 3.1.2 der Geschäftsordnung der Bezirksämter muss jede und jeder Beschäftigte die Vorgesetzte oder den Vorgesetzten unterrichten, wenn größere Arbeitsrückstände zu entstehen drohen. Die Vorgesetzten haben zu überwachen, ob die Arbeiten auf dem Laufenden sind.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Wie viele Rückstandsanzeigen sind in den Jahren 2013 und 2014 gestellt worden?
  2. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind davon betroffen?
  3. Aus welchen Abteilungen des Bezirksamtes kommt es zu Rückstandsanzeigen? Bitte nach Fallzahlen auflisten.
  4. Welche zehn Gründe werden am häufigsten für die Überlastung angegeben?
  5. In wie vielen Fällen konnte eine Abhilfe der Anzeige erfolgen?
  6. In wie vielen Fällen wurde der Anzeige nicht stattgegeben?
  7. In welchen Abteilungen des Bezirksamtes können die regulären Aufgaben auf Grund von Rückstandsanzeigen derzeit nur eingeschränkt oder gar nicht erfüllt werden?
  8. Welche Aufgaben sind davon betroffen und mit welchen Auswirkungen?
  9. Welche Maßnahmen hat das Bezirksamt in den letzten 12 Monaten ergriffen, um eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben zu ermöglichen?

 

  1. In welchen betroffenen Abteilungen, ist eine personelle Verstärkung derzeit, wann und für wie lange geplant?
  2. In welchen Abteilungen gibt es derzeit offene Stellen?
  3. Wann sollen diese nachbesetzt werden?