21-1974

Kleine Anfrage der FDP Fraktion betr.: Planung eines Kreisverkehrs Einmündung Striepenweg / Rehrstieg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Anfrage zur Planung eines Kreisverkehrs Einmündung Striepenweg  / Rehrstieg der FDP-Fraktion

Im Rahmen des Ausbaus der Veloroute 10 soll an der Einmündung des Striepenweges in den Rehrstieg die heutige Ampelanlage durch einen Kreisverkehr ersetzt werden. 

Als vergleich kann der existierende Kreisverkehr an der Kreuzung Neuwiedenthaler Straße / Süderelbebogen / Torfstecherweg / Neugrabener Allee dienen. Hier wurde neben der Möglichkeit für den Radverkehr, sich vor dem Kreisel auf der Straße in den Straßenverkehrsfluss einzufädeln, der Verbleib auf einem Radweg um den Kreisverkehr geschaffen. Welche der Alternativen objektiv mehr Verkehrssicherheit gewährt, sei dahingestellt. Schön ist aber die Wahlfreiheit für die subjektive Sicherheitsgefühl. Dabei bleibt die Frage, ob eine Ampelanlage nicht eine noch höhere Verkehrssicherheit für Rad- und Fußgängerverkehr schaffen würde, unbeantwortet.

Die Vorteile eines Kreisverkehrs sind sehr abhängig vom Verkehrsaufkommen. Auf dem Rehrstieg verkehren mehrere Buslinien, außerdem herrscht ein gewisser Lkw-Verkehr zu den Diskountern und Einzelhandelsgeschäften in der Gegend und die Straße ist eine der Haupterschließungsstraßen für das Wohngebiet Neuwiedenthal. 

Für den Radverkehr ist die Querung des Rehstiegs an dieser Stelle schon heute wichtig. Hier quert der Radverkehr aus dem südlichen Neuwiedenthal sowie aus Hausbruch in Richtung Zentrum Neugraben. Außerdem gibt es hier das Schülerradverkehrsaufkommen zum Gymnasium Neugraben und eventuell zur Grundschule Neugraben. Direkt auf der westlichen Seite befinden sich Spielplatz und Kita. So ergeben sich in diesem Bereich besondere Sicherheitsanforderungen, die zurzeit durch eine Ampelanlage gewährleistet werden.

An dieser Stelle befindet sich ein Weg in Richtung Bahnunterführung Francoper Straße, der auch als Radweg genutzt wird.

Der geplante Kreisverkehr sieht hier die grundsätzliche Einfädelung des Radverkehrs in den Straßenverkehr vor ohne die Möglichkeit, vom Straßenverkehr getrennt auf einem Radweg den Kreisverkehr zu nutzen.

Angesichts des beschriebenen Straßenverkehrsaufkommens mit Bus- und Lkw-Verkehr ist aus Richtung Osten mit häufigen Wartezeiten beim Einfahren in den Kreisverkehr zu rechnen. Da der meiste Verkehr Richtung Süden zur B 73 fährt, ist auch für den Verkehr aus Norden mit häufigen Wartezeiten zu rechnen. Durch den Radverkehr wird dies noch verstärkt. 

Gerade für Kinder und Jugendliche könnte sich durch das Einfädeln in den Straßenverkehr und den Stop-and-go-Verkehr ein erhebliches Gefährdungspotenzial ergeben. 

Eine Verkontinuierlichung des Radverkehrs durch weniger Haltephasen erscheint eher fraglich.

Auch für den Fußgängerverkehr entfällt künftig die Sicherheit einer Ampelanlage, was insbesondere für Kinder und Jugendliche eine höhere Gefährdung bedeuten würde.

Sehr unglücklich erscheint die Ein- und Ausfädelung des Radverkehrs auf der Westseite südlich des Kreisverkehrs gelöst zu sein. So gibt es hier keine entsprechenden Ein- und Ausfädelspuren, der Radverkehr aus Westen wird sogar als Gegenverkehr auf einem zweispurigen Radweg geführt und mündet abrupt in den Kreisverkehr auf die Straße.

 

Auf Grund dieser Überlegungen fragen wir die Verwaltung:

1. Wurden diese Überlegungen in der Verwaltung vorgenommen?

2. Erscheint der Zeitgewinn bei einem Kreisverkehr für den Radverkehr gegenüber einer Ampelanlage tatsächlich so gravierend, so es ihn überhaupt gibt?

3. Ist die Sicherheit, zumindest die subjektiv so empfundene, ausreichend berücksichtig? 

4. Besteht nicht die Gefahr, dass der Radverkehr nicht auf die Straße fährt, sondern den Fußweg nutzt und dann über die Zebrastreifen fährt?

5. Die geplante Veloroute 10 soll fast bis an die Bahntrasse und dann entlang dieser bis zur Fancoper Straße geführt werden, anstatt den am Spielplatz gelegenen Weg zu nutzen. Dies stellt einen Umweg dar, den kaum jemand nutzen wird. Warum wird dieser Weg am Spielplatz nicht als Radweg ausgebaut?

6. Würde eine Ampelanlage nicht für das beschriebene Klientel eine höhere Sicherheit bedeuten?

7. Wurde die Planung im zuständigen Ausschuss vorgestellt und beraten? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?