20-0961

Kleine Anfrage der Abgeordneten Carsten Schuster und Viktoria Pawlowski (FDP) betr. Flüchtlingsunterbringung - Wann endet endlich das Kommunikationsdesaster?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Regelmäßig erhält die Bezirkspolitik Informationen über geplante Standorte bei der Flüchtlingsunterbringung über die Presse und nicht aus erster Hand von der Bezirksverwaltung oder dem Senat. Diese Vorgehensweise ist intransparent, undemokratisch und verstößt wiederholt gegen das geltende Bezirksverwaltungsgesetz. Standortentscheidungen erfolgen willkürlich, mal nach Polizeirecht oder dann wieder in nachträglich durchgeführten Anhörungsverfahren nach § 28 Bezirksverwaltungsgesetz.

Am 6. Oktober berichtet das Hamburger Abendblatt über die Pläne des Senats in allen sieben Hamburger Bezirken jeweils 800 Sozialwohnungen zu bauen, welche in den nächsten Jahren zunächst für die Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen.

Flächen mit einer Mindestgröße von Acht Hektar, sollten hierfür von den Bezirken identifiziert und benannt werden. Offizielle Informationen um welche Fläche es sich im Bezirk Harburg handelt gab es bis dato nicht. Dennoch wird der SPD Fraktionsvorsitzende Jürgen Heimath mit den Worten zitiert er wüsste schon um welche Fläche es sich handelt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich die Harburger Verwaltung:

 

 

  1. Wann wurde das Bezirksamt zur Meldung einer Fläche in der Größenordnung erstmalig aufgefordert?
  2. Welche Anforderungen stellt der Senat an die Fläche?
  3. Welche Fläche hat das Bezirksamt Harburg dem Senat für den Bau der Sozialwohnungen gemeldet?
  4. Wann wurde diese Fläche gemeldet?
  5. Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der Fläche?
  6. In welchen Gremien wurde die Auswahl beraten?
  7. Wer wurde an der Auswahl beteiligt?
  8. Welche Bedingungen hat das Bezirksamt gegenüber dem Senat, zwecks der Bebauung

formuliert?

  1. Welche der Bedingungen werden vom Senat erfüllt?
  2. Sind bei der Flächenauswahl bereits vorhandene, oder geplante Unterkünfte berücksichtigt worden?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

  1. Welche Infrastrukturmaßnahmen müssen am geplanten Standort aus Sicht des Bezirks erfolgen?
  2. Hat das Bezirksamt geltende Beschlüsse der Bezirksversammlung bei der Auswahl der Fläche berücksichtigt?

Wenn ja, in welcher Form?

Wenn nein, warum nicht?

 

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.