19-1982

Kleine Anfrage CDU betr. Wirrwarr um Stellplätze CU-Arena im Parkhaus Neugraben

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Treeske Fischer, Ralf-Dieter Fischer (CDU) und Fraktion

 

 

Im Rahmen der Errichtung der Sporthalle im BGZ Neugraben (CU-Arena) war die Schaffung notwendiger Stellplätze für Sportanlagen erforderlich. Auf kommunaler Ebene ist seinerzeit die Idee entwickelt worden, einen überflüssigen Flächenverbrauch für Stellplätze bei Sportveranstaltungen in der Nachbarschaft der Sporthalle zu vermeiden und nicht etwa Freiflächen für Parkanlagen, Spielplätze usw. sowie Wohnbauflächen in Anspruch zu nehmen. Statt dessen sollte das Parkhaus am Neugrabener Bahnhof genutzt werden, zumal es während der Zeiten von sportlichen Großveranstaltungen (Wochenende oder Abendstunden) ohnehin nicht ausgelastet ist.

 

Die bisherigen Erklärungen der Verwaltung über rechtlich verbindliche Regelungen für die Inanspruchnahme von Stellplätzen im Parkhaus Neugraben anlässlich Sportveranstaltungen in der CU-Arena sind widersprüchlich.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Wie viele Stellflächen sind im Bereich des BGZ auf den jeweiligen Grundstücksteilen vorhanden und welcher Einrichtung sind diese Flächen konkret zugeordnet?
  2. Wie sind die notwendigen Stellplatzflächen für Schule, Kita, sonstige Bereiche des BGZ und CU-Arena konkret ermittelt worden?
  3. Wie viele Stellplätze mussten im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens der Sporthalle CU-Arena vor Erteilung der Baugenehmigung konkret nachgewiesen werden?
  4. Wie lautet wörtlich die Auflage im Baugenehmigungsbescheid für die CU-Arena an den Bauherrn bezüglich der notwendigen Stellplätze?
  5. Ist die Eintragung einer Baulast bezüglich der Stellplätze im Parkhaus Neugraben erfolgt und von der Verwaltung überprüft worden?
  6. Wie lautet konkret die Eintragung der Baulast?
  7. Sind die durch Baulast gesicherten Flächen bestimmten Teilbereichen des Parkhauses zugeordnet, falls ja, welchen?
  8. Beziehen sich die durch Baugenehmigungsbescheid für die Sporthalle festgelegten Stellplätze im Parkhaus nur auf Punktspiele der Damen-Volleyballmannschaften  des VT Aurubis oder sind auch andere Sportveranstaltungen (u.a. Boxen, Rollstuhl-Basketball, Basketball, Handball) anderer Vereine     oder Verbände oder Veranstalter erfasst? Wenn ja, in welchem Umfang? Falls nein, wie sind die notwendigen Stellplätze bei Veranstaltungen nachgewiesen, die nicht von VT Aurubis durchgeführt werden?
  9. Wie gestaltet sich die Stellplatzsituation bei anderweitiger Nutzung der Sporthalle, wie zum Beispiel Konzert- oder Theateraufführungen, Messen usw.?

 

 

Hamburg, am 06.02.2014

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer              Treeske Fischer             

Fraktionsvorsitzender