19-1751

Kleine Anfrage CDU betr. Veranstaltungen am Schwarzenbergplatz - Parken nicht möglich?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Helga Stöver, Michael Hagedorn  (CDU) und Fraktion

 

Auf dem Schwarzenbergplatz und in der angrenzenden Gastronomie finden die unterschiedlichsten Veranstaltungen (Messen, Zirkus, Vogelschießen, Familienfeiern etc.) statt. Zu diesen Anlässen kommen die Besucher vielfach mit Autos und benötigen einen Parkplatz. Des Weiteren wird der Platz von diversen Veranstaltern in der näheren Umgebung (TUHH, Eberthalle, als Shuttle-Verbindung etc.) als Parkplatz ausgewiesen und genutzt.

Die jüngere Vergangenheit in Form von verhängten Strafmandaten durch den BOD bzw. die Polizei zeigt, dass es offensichtlich einen unterschiedlichen Umgang bei den Parkplatzregelungen gibt.

 

Daher fragen wir die Verwaltung:

 

  1. Wer hat in der jüngeren Vergangenheit die Ordnungswidrigkeiten von parkenden Fahrzeugen auf dem Schwarzenbergplatz und der angrenzenden Gastronomie festgestellt?

 

2.  Wie ist die allgemeine Rechtslage zum Parken auf dem Schwarzenbergplatz?

 

3.  Wie ist die Rechtslage bei angemeldeten/genehmigten Veranstaltungen und

     der angrenzenden Gastronomie?

 

4.  Gibt es Ausnahmeregelungen für die angrenzende Gastronomie, genehmigte

     Veranstaltungen sowie Veranstaltungen z.B. der TUHH, Eberthalle etc.?

 

5.  Durch wen müssen Ausnahmeregelungen beantragt werden? Wer ist die ge-

     nehmigende Stelle in der Harburger Verwaltung?

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer                             Helga Stöver              

Fraktionsvorsitzender                         Michael Hagedorn

 

 

Hamburg, am 28.10.2013

 

 

 

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