Kleine Anfrage CDU betr. Veranstaltungen am Schwarzenbergplatz - Parken nicht möglich?
Anfrage der Abgeordneten Helga Stöver, Michael Hagedorn (CDU) und Fraktion
Auf dem Schwarzenbergplatz und in der angrenzenden Gastronomie finden die unterschiedlichsten Veranstaltungen (Messen, Zirkus, Vogelschießen, Familienfeiern etc.) statt. Zu diesen Anlässen kommen die Besucher vielfach mit Autos und benötigen einen Parkplatz. Des Weiteren wird der Platz von diversen Veranstaltern in der näheren Umgebung (TUHH, Eberthalle, als Shuttle-Verbindung etc.) als Parkplatz ausgewiesen und genutzt.
Die jüngere Vergangenheit in Form von verhängten Strafmandaten durch den BOD bzw. die Polizei zeigt, dass es offensichtlich einen unterschiedlichen Umgang bei den Parkplatzregelungen gibt.
Daher fragen wir die Verwaltung:
2. Wie ist die allgemeine Rechtslage zum Parken auf dem Schwarzenbergplatz?
3. Wie ist die Rechtslage bei angemeldeten/genehmigten Veranstaltungen und
der angrenzenden Gastronomie?
4. Gibt es Ausnahmeregelungen für die angrenzende Gastronomie, genehmigte
Veranstaltungen sowie Veranstaltungen z.B. der TUHH, Eberthalle etc.?
5. Durch wen müssen Ausnahmeregelungen beantragt werden? Wer ist die ge-
nehmigende Stelle in der Harburger Verwaltung?
Ralf-Dieter Fischer Helga Stöver
Fraktionsvorsitzender Michael Hagedorn
Hamburg, am 28.10.2013
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