Kleine Anfrage CDU betr. Planung Flüchtlingsunterkunft NF65
Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Berthold von Harten, Brit-Meike Fischer-Pinz, (CDU) und Fraktion
Bisher hat der Senat entschieden, dass im vierten Bauabschnitt des Bebauungsplanes Elbmosaik (NF65) im Wege des Polizeirechts eine Unterkunft für langjährige dauerhafte Unterbringung von Flüchtlingen für ca. 3.000 Personen geschaffen werden soll.
Nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg vom 28.10.2015, die in einem Eilverfahren den Bezirk Nord betreffend ergangen ist, ist die Anwendung des Polizeirechts für öffentlich rechtliche Unterbringung auf Dauer unter Ausschaltung von ordnungsgemäßen Baugenehmigungsverfahren und Nachbarbeteiligung nicht möglich.
Diese Entscheidung wäre nach ihren Grundzügen auch im Rahmen der geplanten Einrichtung im Bebauungsplangebiet Elbmosaik anwendbar.
Wir fragen die Verwaltung:
Hamburg, am 09.11.2015
Ralf-Dieter Fischer Berthold von Harten
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
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