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Kleine Anfrage CDU betr. Laufbandwerbung Lüneburger Straße 25

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

der Abgeordneten Martin Hoschützky, Ernst Hornung  (CDU) und Fraktion

 

 

 

Am Haus Lüneburger Straße 25 wurde im Februar eine großflächige Laufbandwerbung angebracht, die von ihrem Charakter her einen Fremdkörper in der Fußgängerzone darstellt.

 

Dieses vorangestellt wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

1)     Seit wann ist der Verwaltung die Anbringung der Laufbandwerbung am Haus Lüneburger Straße 25 bekannt?

 

2)     Nach welchen Vorschriften wird die Rechtmäßigkeit der Anbringung solcher Laufbandwerbungen beurteilt?

 

3)     Wurde vor der Anbringung der Werbefläche am Haus Lüneburger Straße 25 eine entsprechende Genehmigung beantragt bzw. wurde von der Verwaltung eine Genehmigung erteilt?

 

4)     Sofern keine Genehmigung erteilt wurde: Welche Maßnahmen hat die Verwaltung zum Rückbau der Werbefläche ergriffen?

 

 

Hamburg, am 06.03.2014

 

Ralf-Dieter Fischer                            Martin Hoschützky             Ernst Hornung  

Fraktionsvorsitzender