Kleine Anfrage CDU betr. Lärm auf Bolzplätzen
Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Robert Timmann, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion
Der Bundesgerichtshof hat am 29.04.2015 bezüglich behaupteter Lärmbelästigungen durch den Bolzplatz an der Schule Alte Forst entschieden, dass Beeinträchtigungen, soweit sie durch Kinder hervorgerufen werden, als unwesentlich oder ortsüblich hingenommen werden müssen. Insoweit gelte das für Kinderlärm bestehende Toleranzgebot gemäß § 22 Abs. 1a BImSchG. Für Geräuscheinwirkungen durch Jugendliche oder junge Erwachsene sei dieses jedoch grundsätzlich nicht der Fall.
Wir fragen die Verwaltung:
Hamburg, am 11.05.2015
Ralf-Dieter Fischer Robert Timmann
Fraktionsvorsitzender Brit-Meike Fischer-Pinz
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