20-0696

Kleine Anfrage CDU betr. Lärm auf Bolzplätzen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Robert Timmann, Brit-Meike Fischer-Pinz (CDU) und Fraktion

 

Der Bundesgerichtshof hat am 29.04.2015 bezüglich behaupteter Lärmbelästigungen durch den Bolzplatz an der Schule Alte Forst entschieden, dass Beeinträchtigungen, soweit sie durch Kinder hervorgerufen werden, als unwesentlich oder ortsüblich hingenommen werden müssen. Insoweit gelte das für Kinderlärm bestehende Toleranzgebot gemäß § 22 Abs. 1a BImSchG. Für Geräuscheinwirkungen durch Jugendliche oder junge Erwachsene sei dieses jedoch grundsätzlich nicht der Fall.

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Welche im Bezirksamtsbereich befindlichen Bolzplätze könnten von dieser obergerichtlichen Differenzierung betroffen sein?

 

  1. Welche zeitlichen oder altersmäßigen Beschränkungen für diese Bolzplätze bestehen derzeit?

 

  1. Wie kann die Verwaltung gegebenenfalls sicherstellen, dass Bolzplätze auch weiterhin von Jugendlichen und Jungerwachsenen genutzt werden können?

 

  1. Bei welchen Bolzplätzen sind gegebenenfalls bauliche Veränderungen erforderlich, um Nutzungsmöglichkeiten nicht einzuschränken?

 

 

Hamburg, am 11.05.2015

 

 

Ralf-Dieter Fischer              Robert Timmann

Fraktionsvorsitzender              Brit-Meike Fischer-Pinz