20-0975

Kleine Anfrage CDU betr. Katastrophenschutzräume im Bezirk Harburg

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Berthold von Harten (CDU) und Fraktion

 

Im Bezirksamtsbereich sind an verschiedenen Stellen Katastrophenschutzräume geschaffen, eingerichtet und vorgehalten worden. Diese hatten ursprünglich die Bedeutung, nicht nur bei regionalen Notfällen (Flut, Großfeuer, Chemieunfälle usw.) zur Verfügung zu stehen, sondern auch als Luftschutzräume. Durch die Entspannung in Europa ist die Bedeutung erheblich zurückgegangen und teilweise die Vorsorge auch nicht mehr in gleicher Weise nötig.

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

  1. Welche Katastrophenschutzräume waren im Bezirksamtsbereich bis zur Wiedervereinigung geschaffen und ausgestattet worden?
  2. Wie war seinerzeit die zahlenmäßige Belegungsmöglichkeit?
  3. Welche Räumlichkeiten werden derzeit für den Katastrophenschutz und die Unterbringung von betroffenen Bürgern im Bezirksamtsbereich noch vorgehalten?
  4. Sind diese Räume voll funktionsfähig und für die Unterbringung von Menschen ausgestattet?
  5. Welche dieser Räumlichkeiten sind baulich noch vorhanden, werden aber praktisch für andere Zwecke genutzt?
  6. Welche der Räumlichkeiten können gegebenenfalls kurzfristig für die Unterbringung von Personen wieder reaktiviert werden?
  7. Welche Fachbehörde oder Bundesdienststelle ist gegebenenfalls im Einzelnen derzeit für die Nutzung vorhandener oder ehemaliger Katastrophenschutzeinrichtungen zuständig?
  8. Ist geprüft, ob derzeit Ausstattungsgegenstände entbehrlich sind und anderweitig genutzt werden können? Wie waren in den einzelnen Fällen die Ergebnisse?

 

Hamburg, am 22.10.2015

Ralf-Dieter Fischer              Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender              Berthold von Harten

 

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