20-0698

Kleine Anfrage CDU betr. Geschwindigkeitsbegrenzung Teilstück B73 (Stader Straße)

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Christian Schulz (CDU) und Fraktion

 

 

Die Verwaltung hat vor einigen Wochen veranlasst, dass auf einem Teilstück der B73 (Stader Straße) zwischen Milchgrund und Moorburger Straße eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h in beiden Fahrtrichtungen angeordnet worden ist. Derartige Verkehrsbeschränkungen sind gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 2 StVO zur Verhütung außerordentlicher Schäden an der Straße möglich, wobei diese bei Bundesstraßen nur ausnahmsweise mit Zustimmung der obersten Landesbehörde erfolgen sollen.

 

 

Wir fragen die Verwaltung:

 

  1. Welche konkreten Schäden sind an den einzelnen Fahrbahnen im betroffenen Straßenstück zusätzlich ohne Anordnung der Geschwindigkeitsbegrenzung zu befürchten?
  2. Welche Verschlechterungen des schon vorhandenen schlechten Straßenzustandes würden ohne Geschwindigkeitsbeschränkung an den jeweiligen Fahrbahnen eintreten können?
  3. Welche Begründung ist gegenüber der obersten Landesbehörde bei der Zustimmungsabfrage für die Geschwindigkeitsbegrenzung im Einzelnen angegeben worden?
  4. Welche zeitlichen Befristungen sind bei der Verkehrbeschränkung vorgesehen?
  5. Welche alternativen Schutzmaßnahmen für die Straße sind vor Anordnung der Verkehrsschränkung mit welchem Ergebnis geprüft worden?
  6. Ist insbesondere geprüft worden, eine Verschlechterung des Straßenzustandes durch provisorische Ausbesserungsarbeiten an den Fahrbahnen zu vermeiden?

 

Hamburg, am 11.05.2015

 

Ralf-Dieter Fischer              Rainer Bliefernicht

Fraktionsvorsitzender              Christian Schulz