19-1984

Kleine Anfrage CDU betr. Bezahlte Überstunden für den Allgemeinen sozialen Dienst?

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

In der Jugendhilfeausschusssitzung im Februar 2014 wurde von der Verwaltung berichtet, dass es eine Gesprächsrunde mit allen Mitarbeitern des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) im Bezirk Harburg gegeben hat. Hierbei haben die Mitarbeiter auf verschiedene Probleme, wie die Handhabung des Anwendungsprogramms JUS-IT, aufmerksam gemacht. Die Verwaltung hat hierzu ausgeführt, dass es Gespräche mit den Verantwortlichen von JUS-IT gegeben wird und dass das Bezirksamt eine Regelung dahingehend getroffen hat, dass für Mitarbeiter des ASD bezahlte Überstunden eingeführt werden.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

 

  1. Über welchen Zeitraum plant die Verwaltung Überstunden von Mitarbeitern des ASD zu bezahlen?
  2. Gilt die Regelung für alle Mitarbeiter des ASD und wenn nein, welche Personen oder Gruppen sind nicht von der Regelung betroffen?
  3. Plant die Verwaltung bezahlte Überstunden anzuordnen oder können diese freiwillig von den Mitarbeitern geleistet werden?
  4. Aus welchem Haushaltstitel werden die Überstunden bezahlt?
  5. Hält das Bezirksamt die derzeitige Anzahl an Stellen in den Allgemeinen sozialen Diensten in Harburg und Süderelbe für ausreichend, um einen ungehinderten Betrieb sicherzustellen?
  6. An wie vielen Tagen im Jahr 2013 und aus welchem Grund war eine persönliche Erreichbarkeit in den Dienststellen des ASD vor Ort nicht gegeben und nur eine telefonische Kontaktaufnahme möglich (Bitte für die einzelnen Dienststellen getrennt aufschlüsseln)?

 

Hamburg, am 06.02.2014

Ralf-Dieter Fischer                                           Florian Klein

Fraktionsvorsitzender                                           Treeske Fischer