19-2086

Kleine Anfrage CDU betr. Baumfällmaßnahmen geplante Unterkunft Bostelbeker Damm/Moorburger Bogen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Anfrage der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Dr. Antje Jaeger, Treeske Fischer (CDU) und Fraktion

 

 

Am 20.02.2014 sind die Bezirksfraktionen darüber informiert worden, dass auf dem Gelände Am Radeland, Bostelbeker Damm, Moorburger Bogen eine neue Unterkunft für 216 Personen in Pavillons errichtet werden soll. Zugleich ist das gesetzlich vorgeschriebene Anhörungs- und Mitwirkungsverfahren für die Bezirksversammlung gemäß § 28 BezVG eingeleitet worden. Dieses führt dazu, dass die Bezirksversammlung innerhalb eines Monats zu den Planungen Stellung nehmen kann und diese Überlegungen von der Fachbehörde in endgültigen Entscheidungen einzubeziehen sind.

 

Die Bezirksversammlung und der zuständige Fachausschuss werden sich erst in der zweiten Märzhälfte inhaltlich mit dem Vorhaben beschäftigen können.

 

Gleichwohl haben offenbar Mitarbeiter eines Gartenbaubetriebes bereits am 19.02.2014 damit begonnen, auf dem Gelände zahlreiche Bäume zu fällen und Buschwerk, Sträucher und Äste zu entfernen.

 

 

Wir fragen die Bezirksverwaltung:

 

  1. Wann ist der gesetzlich zwingende Antrag zur Genehmigung von Fällmaßnahmen gemäß Baumschutzverordnung im Bezirksamt Harburg eingegangen?
  2. Wer hat diesen Antrag gestellt?
  3. Welchen konkreten Inhalt hat der Antrag?
  4. Welche besonderen Gründe sind durch den Antragsteller für die Erforderlichkeit der Beseitigung von Bäumen genannt worden?
  5. Ist eine erforderliche Erlaubnis durch das Bezirksamt bereits am 06.02.2014 – wie von der BASFI behauptet – erteilt worden?
  6. Welche Mitarbeiter waren mit der Erteilung der Erlaubnis befasst?
  7. Haben diese Mitarbeiter den zuständigen Amtsleiter, den Baudezernenten, den Sozialdezernenten und den Bezirksamtsleiter informiert?
  8. Wann haben die vorgenannten Personen von der Erlaubnis für Baumfällmaßnahmen Kenntnis erlangt?
  9. Aus welchem Grunde ist die Information der Bezirksversammlung über den Baumfällvorgang unterblieben?
  10. Trifft es zu, dass zum Zeitpunkt der Erteilung der Erlaubnis ein Bauantrag noch nicht vorgelegen hat?
  11. Ist es üblich, dass Baumfällgenehmigungen in Zusammenhang mit Bauprojekten erteilt werden, ohne dass überhaupt ein konkreter Bauantrag vorliegt oder mit den zuständigen Stellen erörtert ist?
  12. Wann haben der Bezirksamtsleiter, der Baudezernent, der Sozialdezernent oder untergebene Amtsleiter erstmalig davon Kenntnis erlangt, dass die BASFI sich für eine Inanspruchnahme der Fläche für ein Pavillondorf entschieden hat und ein Verfahren nach § 28 BezVG einleiten würde?
  13. Wie viele Bäume sind tatsächlich gefällt worden? Um welche Baumarten handelte es sich im Einzelnen?
  14. In welchem Umfang sind im Rahmen der Fällgenehmigung Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen vorgesehen worden?

 

 

 

 

 

Ralf-Dieter Fischer              Dr. Antje Jaeger

Fraktionsvorsitzender              Treeske Fischer

 

 

Hamburg, am 07.03.2014

 

 

 

 

 

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