20-0033

Kleine Anfrage AfD betr. Hochspannungsleitung im Binnenhafen

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Vorbemerkung

 

Im Rahmen der durchgeführten und geplanten Wohnbebauung und Nutzung der Binnenhafenregion auch als Freizeitareal stellt sich die Frage der Einschränkung der subjektiven Lebensqualität durch die Hochspannungs-Überlandleitung. Insbesondere aus Sicherheitsaspekten halte ich die Beibehaltung der Hochleitungen in Wohngebieten für kritisch. Ich verweise in diesem Zusammenhang auf die angerichteten Schäden durch herumfliegende Blechdächer beim damaligen Wirbelsturm in Harburg.

 

1. Im Rahmen der Vorplanungen zur Bebauung war angedacht, die Hochspannungsleitungen unter die Erde zu verlegen und die Kosten auf die entsprechenden Investitionsobjekte umzulegen. Dies wird jetzt nicht weiter verfolgt. Durch wen und  wann wurde diese Entscheidung getroffen?

 

2. Es wurde auch die Möglichkeit der Nutzung der Areale durch Hochtechnologieunternehmen angedeutet bzw. vorgeschlagen. In wieweit ist hier eine Einschränkung der Nutzung für bestimmte Technologiebereiche durch induzierte elektromagnetische Felder beachtet worden?

 

3. Welche Sicherungseinrichtungen sind, bei Beibehaltung der Oberirdischen Leitungen, zum Katastrophenschutz  vorgesehen, und gibt es hierfür einen aktualisierten Gefahrenabwehrplan?

 

 

Ulf Bischoff

Fraktionsvorsitzender AfD

 

 

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