20-0854

Kleine Anfrage AfD betr. Brücke westlicher Bahnhofskanal

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

20.07.2015

Kleine Anfrage gem. §24 BezVG des Abgeordneten Ulf Bischoff und der AfD-Fraktion Harburg

Die Brücke über den westlichen Bahnhofskanal soll saniert werden.
Der für Brücken zuständige Landesbetrieb Straßen, Brücken, Gewässer (LSBG) sieht es als notwendig an, die Brücke über den westlichen Bahnhofskanal schiffbar zu belassen. Ein gemeinsamer Antrag der rot-schwarzen Bezirkskoalition (Drs. 20-0360) vom 12. Januar 2015 verweist darauf, „dass die Wasserflächen im Bereich des Harburger Binnenhafens weitestgehend schiffbar bleiben oder gemacht werden und dass in diesem Zusammenhang bei der Instandsetzung der Straßenbrücke über den westlichen Bahnhofskanal keine Billiglösung ohne Öffnungsmöglichkeit in Betracht kommen kann.“

Als Umschlagplatz für Industrie und Handel hat der Harburger Binnenhafen allerdings keine Bedeutung mehr.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Verwaltung:

1) Wie oft wurde die Brücke seit 2012 schiffbar geöffnet? Wie viele Schiffe haben während der Öffnungen die Brücke passiert ? Bitte nach Jahren auflisten.

2) Gibt es derzeit eine öffentliche Nutzung, eine gewerbliche Nutzung oder eine private Nutzung, die im Sinne des Wasserrechts vorgehalten werden muss? Wenn ja, welche?

3) Welche Betriebe, respektive Versorger, befinden sich derzeit im Westlichen Bahnhofskanal? Wenn es keine mehr gibt, seit wann nicht mehr?

4) Was versteht der Bezirk oder die zuständige Behörde unter einer „weitestgehend schiffbar“ bleibenden Brücke am westlichen Bahnhofskanal?

5) Handelt es sich bei der Brücke über den westlichen Bahnhofskanal um ein der Denkmaleigenschaft entsprechendes Objekt?

6) Ist die Schiffbarkeit des Kanals für Freizeitschiffe auch mit der jetzigen Höhe ohne Öffnungsmöglichkeit gegeben? Welche Durchfahrthöhe besteht derzeit?

Anfrage Ulf Bischoff und AfD-Fraktion

Ulf Bischoff- Fraktionsvorsitzender AfD

Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD

Peter Lorkowski