20-1219

Kleine Anfrage AfD betr. Bezirklicher Katastrophenschutz

Kleine Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Schriftliche Kleine Anfrage gemäß §24 BezVG des Abgeordneten Ulf Bischoff und der AfD-Fraktion
 

Der Katastrophenschutz ist Aufgabe aller Behörden der Freien und Hansestadt Hamburg. Neben der Behörde für Inneres und den zuständigen Fachbehörden nehmen auch die Bezirksämter als Katastrophenschutzbehörden besondere Aufgaben wahr. Ergänzend zur Senatsdrucksache 20/0658 fragen wir die Verwaltung:

1)  Welche konkreten Aufgaben des Katastrophenschutzes nimmt das Bezirksamt auf Planungs,- und Einsatzebene wahr?

2)  Wie ist der regionale Katastrophendienststab (RKD) Harburg organisiert?

3)  Wie viele haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter umfasst der RKD Harburg?

4)  Wie viele Beschulungen des RKD Harburg hat das Bezirksamt im letzten Jahr vorgenommen? Bitte auch auf die Schulungsinhalte eingehen.

5)  Liegen jährliche Beschulungspläne vor, die sich in ihren Inhalten ändern?

6)  Verfügt das Bezirksamt über eigene Einsatzfahrzeuge? Falls ja, bitte nach Fahrzeugtyp und Erstzulassung unterscheiden.

7)  An welche Stellen sollten sich Bürger bei Fragen der Selbsthilfe und Selbstvorsorge wenden?

                                                                                                                                                                       

Ulf Bischoff- Fraktionsvorsitzender AfD

Harald Feineis - stellv. Fraktionsvorsitzender AfD

Peter Lorkowski

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                                                                                                                26. Januar 2016

 

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der AfD-Fraktion (Drs. 20-1219)  wie folgt Stellung:

 

8)  Welche konkreten Aufgaben des Katastrophenschutzes nimmt das Bezirksamt auf Planungs- und Einsatzebene wahr?

 

Das Bezirksamt nimmt vor allem Aufgaben der örtlichen Gefahrenabwehr sowie bevölkerungsbezogene Aufgaben wahr. Dies sind je nach Gefährdungssituation insbesondere folgende Aufgaben:

-          Einrichtung eines Regionalen Katastrophendienststabes (RKD) für den Bezirk

-          Warnung, Evakuierung, Unterbringung und Betreuung der Bevölkerung in entsprechenden Gefahren- und Katastrophenlagen (z. B. Sturmfluten, Bombenräumungen).

-          Umsetzung verkehrslenkender Maßnahmen, Schließen von Hochwasserschutz-Bauwerken, Sichern und ggf. Abräumen von Schadensstellen

-          Vorhalten und Betreiben von Deichverteidigungsdepots

 

9)  Wie ist der regionale Katastrophendienststab (RKD) Harburg organisiert?

 

S. anliegendes Organigramm.

 

10)  Wie viele haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeiter umfasst der RKD Harburg?

 

Zusammensetzung und Personalstärke des RKD sind von Art und Ausmaß des Ereignisses abhängig. Der RKD wird überwiegend von Beschäftigten des Bezirksamtes gebildet – aktuell 85 Personen für einen Zwei-Schicht-Betrieb – und je nach Lage von Fachberatern von Polizei und Feuerwehr sowie von Fachberatern und Kräften von Hilfsorganisationen, des THW und der Deichwacht Hamburg unterstützt.

 

11)  Wie viele Beschulungen des RKD Harburg hat das Bezirksamt im letzten Jahr vorgenommen? Bitte auch auf die Schulungsinhalte eingehen.

 

Übungen des gesamten Stabes (i. d. R. einmal jährlich) wurden im Jahr 2015 nicht durchgeführt. Eine ursprünglich vorgesehene bundesweite Übung, an der auch Hamburg mit Beschäftigten der Bezirksämter teilgenommen hätte, wurde abgesagt. Es wurden jedoch Planbesprechungen mit einzelnen Stabsbereichen durchgeführt, außerdem 5 Funkübungen, sowie eine praktische Deichverteidigungsübung, an der auch die Stabsbereiche 1 und 2 beteiligt waren.

 

12)  Liegen jährliche Beschulungspläne vor, die sich in ihren Inhalten ändern?

 

Funkübungspläne, Deichverteidigungsübungspläne.

13)  Verfügt das Bezirksamt über eigene Einsatzfahrzeuge? Falls ja, bitte nach Fahrzeugtyp und Erstzulassung unterscheiden.

 

Ja. Ein Leitungsfahrzeug VW Multivan (Erstzulassung 2012) für den Zivil- und Katastrophenschutz. Ggf. wird nach Bedarf auf den gesamten Fuhrpark des Bezirksamtes zugegriffen. Die Warnung der Bevölkerung im Sturmflutfall erfolgt beispielsweise mit Hilfe von Klein-LKW des Bauhofs, die im Einsatzfall mit mobilen Lautsprecheranlagen aufgerüstet werden.

 

14)  An welche Stellen sollten sich Bürger bei Fragen der Selbsthilfe und Selbstvorsorge wenden?

 

-  Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (www.bkk.bund.de)

-  Behörde für Inneres und Sport, Abteilung Öffentliche Sicherheit, Brand- und    

   Bevölkerungsschutz (www.hamburg.de/katastrophenschutz)

- Hamburg-Port-Authority für den Hafen Hamburg  (www.hamburg-port-authority.de/de/der- hafen-hamburg/hochwasser/Seiten/feault.aspx

-  Bezirksamt Harburg, Harburger Rathausplatz 1, 21073 Hamburg, Fachamt Interner

   Service, Zivil- und Katastrophenschutz, Tel. 428 71 - 3646 oder -3645

 

 

gez. Völsch