19-1870.1

Keine Verlegung der 380 -KV-Hochspannungsleitung im Harburger Binnenhafen

Beschlussvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

Betr.:               Keine Verlegung der 380-kV-Hochspannungsleitung im Harburger Binnenhafen

 

hier:               Zustimmung zur Beschlussvorlage

 

Ausgangslage/ Anlass

Die 380kV-Hochspannungsleitung verläuft in Ost-Westrichtung über die Harburger Schloßinsel. Zum Schutz des Menschen vor elektromagnetischer Strahlung ist im Bebauungsplan Harburg 67/ Heimfeld 46 festgesetzt worden, dass in einem Bereich von 65 m der 380-kV- Hoch­spannungs­leitung, beidseitig gemessen von der Trassenmitte, Wohnungen und Aufenthalts­orte, die dem dauerhaften Aufenthalt von Menschen dienen, ausgeschlossen sind.

Eine Trassenverlegung würde die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung der Baufelder am nördlichen Ufer der Lotsekanals und die städtebauliche Entwicklung des Harburger Binnenhafens erheblich befördern.

 

Ein entsprechender Antrag Drs XIX/798 wurde von der Bezirksversammlung am 19.6.2012 beschlossen und an den Stadtplanungsausschuss überwiesen. Hiernach ist es erklärtes städtebauliches Ziel des Bezirks, die 380-kV-Freileitung im Bereich der Harburger Schlossinsel/ Binnenhafen zu beseitigen, da dadurch unter anderem zusätzliche Wohn­glichkeiten in attraktiver Lage geschaffen werden können.

Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der Beschlusslage verschiedene Optionen zur Verlegung der Leitung verfolgt.

 

Flächenoptionen für veränderte Trassenverläufe der 380-kV-Hochspannungsleitung

 

Eine unterirdische Verlegung der 380-kV-Leitung im Leitungsbett unter dem Lotsekanal bzw. der Zitadellenstraße erwies sich in den Gesprächen mit dem Netzbetreiber und dem LIG als sehr schwer realisierbar. Die Verlegung eines Kabels im Wasser bietet aus technischen (u.a. Sicherung der Uferkanten) und rechtlichen Gründen (keine Genehmigungsfähigkeit) keine Alternativlösung Die Verlegung eines Erdkabels wird durch LIG in Hinblick auf den erheblichen Flächenverlust nicht befürwortet. Eine Teilumlegung der Freileitung im Bereich Harburger Binnenhafen in Form eines Tunnelbauwerks mit zusätzlicher Absicherung der Versorgung durch eine weiterhin bestehende Freileitung, wird als nicht realisierbar angesehen. Als Pilotprojekt für Hamburg wurde die Option eines „Infrastrukturtunnel“ als  Variante für längere Teilabschnitte vom LIG mit dem Netzbetreiber mit negativem Ergebnis verhandelt. Der Senat hatte allerdings bereits 2006 erklärt, dass aufgrund der erheblichen Kosten im zweistelligen Millionenbereich eine unterirdische Verlegung der Leitung aus öffentlichen Mitteln nicht finanzierbar sei (siehe Drs. 18/4467).

 

Eine Nutzung der Trasse der Unterelbebahn für eine Trassenverlegung der 380-kV-Leitung erwies sich aus näherer technischer und fachlicher Sicht nicht als prüffähige Option.

 

Inwieweit im nördlichen Be­reich des Binnenhafens bzw. im Bereich des Harburger Hauptdeiches Flächen  für eine Trassenverlegung zur Verfügung stehen könnten, wurde von Seiten der Verwaltung geprüft.
Der Bebauungsplan Harburg 67/ Heimfeld 46 stellt für den Bereich Harburger Hauptdeich eine nachrichtlich übernommenene Hochwasserschutzanlage, ein Sondergebiet „Wassersportanlage“ sowie zwei Grünflächen mit der Funktion Deichvorland dar.
Restriktionen für eine mögliche Trassierung ergeben sich durch die sogenannte Schleusen­siedlung, die als Ensemble unter Denk­malschutz steht. Zudem werden diese Gebäude zu Wohn­zwecken genutzt, so dass ein Sicherheitsabstand von 65m zur Achse bei einer Verlegung einzuhalten ist. Ein Sicherheitsabstand wäre u.a. auch zur Wasserschutzpolizei einzuhalten. Zudem befinden sich weitere Denkmäler wie die Schleuse im Be­reich des Harburger Haupt­deiches, deren Vereinbarkeit mit einer Über­spannung durch eine Hochspannungsleitung (Aus­wirkun­gen auf das Land­schaftsbild) fraglich ist.

 

Im Ergebnis kommen die Flä­chen für Anlagen für den Hochwasserschutz sowie das vorge­la­gerte nicht hochwassergeschützte Deichvorlandr einen Trassenverlauf nördlich der Deichschutzlinie im Grundsatz in Frage. Inwieweit es technisch machbar ist, die Masten der Hochspannungsleitung nördlich des Deichfußes anzuordnen, wäre durch Experten und Fachdienststellen zu prüfen.

Eine Entwicklung der größeren zusammen­ngenden Flächen läge in städtischer Hand. Ob die erforderliche Leitungsführung der verlegten Trasse im Hafengebiet dort auch auf Flächen außerhalb des Deiches und auf Privatgrundstücken möglich ist, unterläge weiteren Prüfungen. Ebenfalls wurde geprüft, ob eine Verlegung der Trasse in den nördlichen Bereich des Binnenhafens dort eine zukünftige städtebauliche Entwicklung behindern könnte. Es zeigte sich, dass keine nennenswerten Baupotenziale in diesem Bereich vorhanden sind und durch eine Leitungsführung der Nordtrasse nördlich der Deichlinie an der Süderelbe keine Baupotenziale beeinträchtigt würden.

 

Wirtschaftlichkeit

Die Trassenverlegung der 380-kV-Leitung in den nördlichen Bereich des Harburger Binnenhafens wurde zwischenzeitlich durch den LIG auf Finanzierbarkeit geprüft.

Es wurden für die vom aktuellen Leitungsverlauf betroffenen Baufelder 1, 3 B und 3 C im südlichen Teil der Harburger Schloßinsel verschiedene Nutzungsvarianten und mögliche Verkaufserlöse bei Trassenverlegung betrachtet und den Kosten der Trassenverlegung gegenübergestellt.

Auf der Grundlage des aktuellen Planrechts für die Baufelder 1 und 3B (MK-Ausweisung) und der Annahme einer zukünftigen MK-Ausweisung auf dem Baufeld 3C ist selbst bei einer theoretisch höchstmöglich angenommenen Wohnnutzung (49%) nach Wegfall der Hochspannungsleitung im Ergebnis für die FHH keine Wirtschaftlichkeit gegeben.

Gesteigerte Verkaufserlöse in dem erforderlichen Umfang aufgrund einer theoretischen WA-Ausweisungsmöglichkeit der genannten MK- und GE-Gebiete sind nicht gegeben. Die Realisierung eines Wohngebiet auf der nördlichen Seite des Lotsekanals, das u.a. in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem bestehenden Werftbetrieb und in entfernterer Nachbarschaft von Hafengebiet liegt, wird von der Bezirksverwaltung aus verschiedenen Gründen als unrealistisch bewertet.

 

Fazit

Eine Verlegung der Trassenverlaufs im Bereich der südlichen Harburger Schloßinsel ist für die FHH zurzeit wirtschaftlich nicht darstellbar. Es besteht aktuell keine Hoffnung, dass die Verlegung in absehbarer Zeit finanzierbar wird. Trotz dieser restriktiven Rahmenbedingungen soll eine Trassenverlegung perspektivisch weiter verfolgt werden. Mit der Vermarktung der betroffenen Baufelder bis zu einer Leitungsverlegung zu warten, hieße aber, diese Baufelder noch für längere Zeit unentwickelt zu lassen. Die betroffenen Baufelder sollen deshalb unter Berücksichtigung der 380-KV-Leitung in die Vermarktung gehen.

 

Petitum/Beschluss

 

Petitum

Der Stadtplanungsausschuss wird um Zustimmung gebeten, dass die Verwaltung wie folgt verfährt:

 

Die Verlegung der 380KV-Leitung auf der Schloßinsel wird vom Bezirk perspektivisch weiter verfolgt. Die Vermarktung der Baufelder 1, 3A und 3B soll dennoch unter Berücksichtigung der vorhandenen Hochspannungsleitung betrieben werden.“

 

 

Beschluss

Der Ausschuss stimmt dem Petitum mehrheitlich zu.

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