Interfraktioneller Antrag betr. Transparenz schaffen - Informationspflicht des Bezirksamtes verbindlich regeln!
Der Paragraph 19 des Bezirksverwaltungsgesetzes regelt die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung. In Absatz 1 heißt es:
(1) Das Bezirksamt informiert die Bezirksversammlung über alle Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung. Grundsätzliche Bedeutung hat eine Angelegenheit, an der ein über die Geschäfte der laufenden Verwaltung hinausgehendes besonderes Interesse besteht, weil die Entscheidung zahlreiche bedeutsame Fälle beeinflusst oder weil die Angelegenheit von herausragendem Gewicht ist. Bezirksversammlung und Bezirksamt sollen in einer Vereinbarung regeln, wie die Informationspflicht ausgestaltet wird.
In der Vergangenheit gab es diverse Fälle in denen unterschiedliche Auffassungen über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der BV bestanden.Die Definition der grundsätzlichen Bedeutung muss in einer Vereinbarung zwischen der BV und dem Bezirksamt verbindlich geregelt werden. Ein aktuelles Beispiel für ein intransparentes Handeln des Bezirksamtes gegenüber der BV, ist die Erteilung einer Fällgenehmigung auf Antrag des Trägers fördern & wohnen. Anlass für die Beantragung der Fällgenehmigung, ist die Absicht eine Fläche Am Radeland als öffentlich-rechtliche Unterbringung zu nutzen. Diese wurde bereits am 06. Februar 2014 erteilt ohne die Bezirksversammlung darüber zu informieren. Die Bezirksversammlung erhielt erst am 21. Februar ein Anschreiben der Hamburger Fachbehörde, indem die beabsichtigte Nutzung der Fläche als öffentlich-rechtliche Unterbringung angezeigt wurde
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung erarbeitet gemeinsam mit den Vertretern der Fraktionen und einem Vertreter des Bezirksamtes eine neue Vereinbarung, in der die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der BV und die Definition der grundsätzlichen Bedeutung detailliert geregelt wird
Carsten Schuster Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer
FDP-Fraktionsvorsitzender SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
Klaus Lübberstedt Kay Wolkau
Linke-Fraktionsvorsitzender Grüne-Fraktionsvorsitzender
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.