21-3134

Interfraktioneller Antrag betr. Finanzierung des Verfahrens zur Konstituierung des 3. Harburger Integrationsrates

Interfraktioneller Antrag

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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27.06.2023
Sachverhalt


 

Der Harburger Integrationsrat (HIR) ist ein anerkanntes und etabliertes Harburger Gremium, welches in der bezirklichen Integrationspolitik als Brücke zwischen der Verwaltung, der Bezirkspolitik und der Bevölkerung fungiert. Durch Austausch und Dialog will der Integrationsrat zu einer Verbesserung der wechselseitigen Akzeptanz aller Harburger:innen beitragen. Damit soll der soziale Zusammenhalt vor Ort gestärkt und die gleichberechtigte Teilhabe aller Harburger:innen am politischen und gesellschaftlichen Leben ermöglicht werden.

 

Die 19 Mitglieder des 2. Harburger Integrationsrats wurden 2019 durch eine öffentliche Abstimmung für eine Amtszeit von fünf Jahren ausgewählt. Das Abstimmungsergebnis diente der Bezirksversammlung (BV) als Grundlage, im Sinne eines Vorschlages der Bevölkerung an die BV zur Besetzung des HIR, um den Rat einzusetzen. 

Im Januar 2024 endet die 2. Amtsperiode des HIR. Entsprechend der Maßnahmen zum Harburger Leitbild „Zusammenleben in Vielfalt“ soll das Gremium fortgeführt werden. Über die Einsetzung des HIR entscheidet die Bezirksversammlung, da der HIR kein gesetzliches Gremium ist und nur durch den Willen der BV entsteht.

 

Mögliche Optionen für Verfahren der Konstituierung des 3. HIRs wurden den Fraktionen der Bezirksversammlung von der Verwaltung vorgelegt und in einer Arbeitsgruppe bestehend aus Vertreter:innen der Fraktionen, der Vorsitzenden des Harburger Integrationsrates sowie des Seniorenbeirats und des Bezirksamtes diskutiert.

 

Die Arbeitsgruppe hat vereinbart, dass die Konstituierung des 3. HIR ebenfalls durch eine öffentliche Abstimmung erfolgen soll, deren Ergebnis die Bezirksversammlung bei der Besetzung des HIR leitet.

 

Die Abstimmung soll online, in Präsenz (mit Abstimmungsstellen in Harburg-Kern und Süderelbe) sowie per Brief möglich sein.

 

Die Online-Abstimmung wird im Unterschied zu einer gesetzlichen Online-Wahl, bei der ein automatischer Abgleich mit einem hinterlegten Wähler:innenverzeichnis stattfindet, mittels kostensensitiver Variante durchgeführt. Hier findet ein Abgleich der Meldedaten der für die Abstimmung registrierten Personen manuell statt. Der Abgleich findet außerhalb der Plattform statt, kann jedoch ebenfalls anhand von Formeln standardisiert und unkompliziert durchgeführt werden. Auf einen vollautomatischen Abgleich muss aus Kostengründen verzichtet werden. Die Abstimmungsplattform kann nach Beendigung des HIR-Verfahrens für andere Abstimmungsprozesse und Wahlen modifiziert und weitergenutzt werden. Damit ist die Entwicklung der Plattform eine nachhaltige Investition.

Petitum/Beschluss


 

Die Bezirksversammlung Harburg stellt dem Bezirksamt Mittel aus dem Quartiersfonds in Höhe von 31.991,69 Euro zur Verfügung, um den 3. Harburger Integrationsrat zu konstituieren. 

 

Die Mittel sollen aufgewendet werden, um das Verfahren zu organisieren und durchzuführen, insbesondere für eine umfangreiche Bewerbung der Abstimmung, die Aufstellung der Kandidierenden sowie die Abstimmung selbst, die online und in Person sowie als Briefabstimmung ermöglicht werden soll.

 

Das Bezirksamt unterrichtet den Ausschuss für Soziales, Integration, Gesundheit und Inklusion laufend über den Stand der Vorbereitung sowie Durchführung des Verfahrens. Zudem legt das Bezirksamt dem Ausschuss zeitnah eine konkrete Durchführungsplanung vor.

 

Es soll eine quantitative und qualitative Auswertung der Kontaktmöglichkeiten erfolgen.