20-0941

Große Anfrage SPD betr. Kapazitäten und Auslastung der Parkhäuser in der Harburger Innenstadt

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

 

Anfrage der Abg. Jürgen Heimath, Frank Richter, Peter Bartels (SPD) und Fraktion

Die Harburger Innenstadt ist über die letzten 50 Jahre mit einer eindeutigen Priorität für den Autoverkehr gestaltet worden. Der Harburger Ring und nicht zuletzt der Bau von aktuell 10 Parkhäusern (das Karstadt Parkhaus besteht im Prinzip aus 3 miteinander verbundenen einzelnen Parkhäusern) sollten Harburgerinnen und Harburgern sowie auswärtigen Kunden den leichten Zugang zur Harburger Innenstadt und zur Lüneburger Straße mit dem PKW sowie das Abstellen ihrer Fahrzeuge ermöglichen.

 

Trotz der scheinbar üppigen Ausstattung der Harburger Innenstadt mit Parkhäusern wird immer wieder die Forderung nach zusätzlichem Parkraum erhoben, obwohl mit dem Sand in den Nachmittagsstunden, zahlreichen weiteren Parkmöglichkeiten im öffentlichen Raum und mit einer weiteren Anzahl an Stellplätzen in Tiefgaragen eine erhebliche Menge an Parkmöglichkeiten zur Verfügung steht.

 

Zur Ermittlung der tatsächlichen Parkbedarfe ist daher eine Bestandsaufnahme insbesondere der Kapazitäten und der Auslastung der vorhandenen Parkhäuser im Bereich der Harburger Innenstadt erforderlich.

 

 

 

Der Bezirksamtsleiter wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:

 

  1. Wie viele Parkplätze stehen in den Parkhäusern in der Harburger Innenstadt zur Verfügung?

Bitte zum einen die Gesamtkapazität und zum anderen die Kapazitäten der einzelnen Parkhäuser (Phoenix-Center, Harburg Carrée, Krummholzberg, Harburg Center, Marktkauf-Center, Harburg Arcaden, City Galerie, Küchgarten und Karstadt) angeben.

 

  1. Welche Auslastung hatten die Parkhäuser in den vergangenen 12 Monaten und welches waren die Auslastungsspitzen? (Wenn möglich nach Monaten und Tageszeiten aufgeschlüsselt angeben).

Auch bei der Beantwortung dieser Frage bitte neben der Gesamtauslastung auch die Auslastung bezogen auf die einzelnen Parkhäuser angeben.

 

  1. Wie groß ist der Anteil

-         der Dauerparkplätze

-         der Parkplätze, die für Unternehmen/Gewerbebetriebe/

Gastronomie etc. im Rahmen des Baurechts nachzuweisen waren,

an der Auslastung der Parkhäuser?

Bitte auch hier neben dem Gesamtanteil den Anteil aufgeschlüsselt nach Parkhäusern angeben.

 

 

Jürgen Heimath                                                                     

SPD - Fraktionsvorsitzender