20-0915

Große Anfrage Neue Liberale betr. Torbauten Neugraben, nördl. Bahnhofsvorplatz, NF 65

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

2009 hatte der Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) im Einvernehmen mit dem Harburger Bezirksamt dem Harburger Projektentwickler Stein Plan & Werk das Grundstück nördlich der Bahntrasse am Neugrabener Bahnhof  anhand gegeben.

 

Die Firma sollte - dem Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs entsprechend - markante Bauten, auch als Torbauten im Gespräch, errichten, die als Entree für das neue Baugebiet Vogelkamp fungieren sollten.

 

Kürzlich teilte der Baudezernent dem Stadtplanungsausschusses mit, dass der Firma Stein die Anhandgabe des Grundstücks entzogen worden sei. Vielmehr werde nun der Projektenwickler IBA mit der Entwicklung des Areals betraut. Zur Begründung führte der Baudezernent u. a. an, dass der bisherige Projektentwickler gar keinen Investor habe.

 

Der Presseberichterstattung ist zu entnehmen, dass die Firma Stein sich massiv über den aus ihrer Sicht schlechten Umgang der Verwaltung beschwert und behauptet, der Baudezernent habe dem Stadtplanungsausschuss gegenüber die Unwahrheit gesagt.

 

Im Stadtplanungsausschuss v. 31.8.2015 wurde nun berichtet, dass ein erneutes architektonisch gutachterliches Verfahren mit 3 - 4 Teams eingesetzt werden soll.

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Welche Frist gab es für die Anhandgabe an die Fa. Stein Plan + Werk?

Wurde diese verlängert? Wenn ja, bis wann? Wenn nein, warum nicht?

  1. Wann wurde der Bauvorbescheid erlassen? Wurde dieser verlängert? Wenn ja, bis wann?
  2. Wurde ein Bauantrag gestellt? Wenn ja, gab es Verzögerungen bei der Einreichung der Bauantragsunterlagen? Wenn nein, warum nicht?
  3. Sollte es ursprünglich einen Architektenwettbewerb geben?
  4. Hat der Projektentwickler einen Investor präsentiert? Geschah dies fristgerecht? Wenn ja, warum wurde der Investor abgelehnt und von wem?
  5. Welche Zusagen wurden von Seiten des LSBG oder dem Bezirk bezüglich der notwendigen Erschließungsanlagen gemacht? Wurden diese ausgeschrieben? Wenn ja, wann und mit welchen Fristen? Wenn nein, warum nicht?
  6. Gab es eine Anhörung der Träger der öffentlichen Belange?
  7. Welchen rechtlichen Charakter hat die jetzige Betreuung durch die IBA Hamburg GmbH? Handelt es sich um  eine Anhandgabe? Wurde diese ausgeschrieben, wenn ja wann? Wenn nein, warum nicht?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Barbara Lewy, Kay Wolkau und Fraktion

 

 

Harburg, 02.09.2015

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

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