20-1211

Große Anfrage Neue Liberale betr. Pachtflächenaustausch im Maßnahmen- und Ausgleichsflächenbereich des B-Planverfahrens Neuland 23 (mit Antwort)

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Im 33,8 Hektar großen Bereich des B-Plan-Gebiets Neuland 23 wurden 26,9 Hektar hochwertiger Natur- und Ausgleichsflächen als Ergebnis einer „gesamtstädtischen Abwägung“ zu einem Industriegebiet erklärt. 270.000 m² dieser Fläche sollen nun zum Zwecke der Ansiedelung von Logistik mit 540.000 m³ Sand 2 m hoch aufgeschüttet werden. Die hygrostatischen Bedingungen auf diesen 27 Hektar Land werden sich verändern. Zum Zwecke der Schaffung von neuen Ausgleichsflächen und einer Aufwertung übrig gebliebener Naturflächen, sollen nun die schmalen Flurstücke 313 und 314, die ihrerseits noch einmal geteilt sind, mit einer Fläche von insgesamt 7000 m² zurückgegeben und vernässt werden. Diese Grundstücke sind seit nunmehr 28 Jahren in privatem Pachtbesitz.

 

Die Pächter haben großes Interesse an dem Fortbestand der Pacht. Die Grundstücke grenzen unmittelbar an ihr Grundstück an und sie haben es all die Jahre als Gartenland bewirtschaftet.

Sie wollen gern 1800 m² der Flurstücke 313 u. 314 im oberen Bereich (an das Haus angrenzend) weiterhin pachten und erklären notwendige Wegerechte selbstverständlich einzuräumen.

 

Um dies zu ermöglichen, haben die Pächter angeboten eine Fläche von direkten Nachbarn käuflich zu erwerben und diese, mit der Flurnummer 312 und einer Größe von 2000 m² der Verwaltung im Tausch angeboten. Diese Fläche liegt auf derselben Wiese direkt daneben, ist sogar größer. Sie würde stattdessen nicht mehr genutzt werden.

 

Bei einer kürzlich erfolgten Begehung des Grundstückes waren Frau Runtsch und Frau Beran vom Büro SSR und Herr Paesler von der ReGe anwesend. Laut ihrer Aussage sei ein Tausch machbar.

 

In der Begründung des Eingabenausschusses v. 16.12.2014, aber auch fast wortwörtlich in den Schreiben des Bezirksamtes, findet sich immer wieder folgende, sachlich nicht überzeugende, zum Teil unrichtige und nicht näher erläuterte Begründung für die Ablehnung des Tauschs: „Die Fläche, die Sie als Ersatz anbieten, eignet sich aus tatsächlichen Gründen nicht für einen Tausch. Ihr Garten grenzt im Westen an die angebotene Ersatzfläche. Bei einem Tausch der Grundstücke wäre kein entsprechender Austausch der Arten möglich, da die Fläche zudem im Osten durch die Bundesautobahn, im Norden durch die Wettern begrenzt ist. Des Weiteren steht die angebotene Fläche nicht im Zusammenhang mit der Maßnahmenfläche und hat nicht die Qualität eines Feuchtgrünlandes.“
 

 

Vor diesem Hintergrund bitten wir die Harburger Verwaltung, bzw. die zuständige Fachbehörde um die Beantwortung folgender Fragen:

 

  1. Das als Ersatz angebotene Grundstück grenzt, soweit allgemein ersichtlich, an die Autobahn an. Auch grenzt es im Norden nicht an die Wettern an. Wo genau grenzt die als Ersatz angebotene Fläche nach Auffassung der Verwaltung an die Bundesautobahn und wo an die Wettern? (Plan gelbe Fläche, Teil der Flurnummer 312). Bitte um entsprechende Planzeichnung und Erläuterung.

 

  1. Da es sich bei einer Vorort Besichtigung um nebeneinander liegende Teile ein und derselben großen zusammenhängenden Wiese handelte:

a)      Warum steht die angebotene Fläche angeblich nicht im Zusammenhang mit der Maßnahmenfläche? Bitte ausführliche Erläuterung.

b)      Warum soll ein Artenaustausch auf einer zusammenhängenden Wiese nicht möglich sein?

c)       Wo genau liegt die „Maßnahmenfläche“ und wie groß ist sie? Wo sind ihre Grenzen und nach welchen Kriterien wurden diese festgelegt? Bitte neben der Erläuterung einen Lageplan mit aussagefähiger Markierung beifügen.

 

3. Liegen die Flurnummern 312 und 313/314 im selben B-Plangebiet? Wenn ja in welchem? Wenn nein in welchen? Welche Festsetzungen gelten in diesem/n Plan Gebiet(en)?

 

4. Ist die Lage in einem anderen B-Plangebiet der Grund für die Ablehnung des Tausches? Wenn ja, warum?

 

5. Welche „Qualität“ hat die als Ersatz angebotene Fläche auf Flurnummer 312, wenn sie von der Verwaltung nicht wie die Flurstücke 313 und 314 als Feuchtgrünland betrachtet werden? Welche Qualität haben die Flurnummern 313 und 314?

 

6. Wurden die Feststellungen durch entsprechende unabhängige Sachverständigen-gutachten untermauert? Wenn ja welche?

 

7. Welche Schritte seitens der Verwaltung sind denkbar, um den Flächentausch doch noch zu ermöglichen?

 

 

Anfrage der Abgeordneten Isabel Wiest, Kay Wolkau und Barbara Lewy

 

 

Harburg, 07.01.2016

 

Kay Wolkau

Fraktionsvorsitzender

 

 

 

FREIE UND HANSESTADT HAMBURG

Bezirksamt Harburg

 

 

                                                                                                                12. Februar 2016

 

Das Bezirksamt Harburg nimmt zu der Anfrage der Neue Liberale-Fraktion (Drs. 20-1211)  wie folgt Stellung:

 

1. Das als Ersatz angebotene Grundstück grenzt, soweit allgemein ersichtlich, an die Autobahn an. Auch grenzt es im Norden nicht an die Wettern an. Wo genau grenzt die als Ersatz angebotene Fläche nach Auffassung der Verwaltung an die Bundesautobahn und wo an die Wettern? (Plan gelbe Fläche, Teil der Flurnummer 312). Bitte um entsprechende Planzeichnung und Eruterung.

 

Das Flurstück 312 liegt nicht direkt an der Autobahn, es ist durch andere Flurstücke von der Autobahn getrennt. Die Distanz von der Autobahn zum besagten Flurstück beträgt nach Kartenmessung ca. 400 m. Im Norden grenzt das Flurstück 312 an die Neuländer Wettern (siehe Anlage).

 

2. Da es sich bei einer Vorort Besichtigung um nebeneinander liegende Teile ein und der-selben großen zusammenhängenden Wiese handelte:

a) Warum steht die angebotene Fläche angeblich nicht im Zusammenhang mit der Maßnahmenfläche? Bitte ausführliche Erläuterung.

 

Die Fläche steht oder stand nicht im Zusammenhang mit der Maßnahmenfläche, weil sie sich in Privatbesitz befindet und deswegen für Maßnahmen nicht verfügbar war.

 

b) Warum soll ein Artenaustausch auf einer zusammenhängenden Wiese nicht möglich sein?

 

Der Artenaustausch ist mit Gestaltungen möglich.

 

c) Wo genau liegt die „Maßnahmenfläche“ und wie groß ist sie? Wo sind ihre Grenzen und nach welchen Kriterien wurden diese festgelegt? Bitte neben der Erläuterung einen Lageplan mit aussagefähiger Markierung beifügen.

 

Die Maßnahmenflächen sind im Bebauungsplan dargestellt und in der Fassung zur öffentlichen Auslegung in der Verordnung über den Bebauungsplan Neuland 23 ab Seite 69 erläutert. Die Maßnahmen im Plangebiet sind in der Festsetzungskarte grün umrandet dargestellt. Die Fläche beträgt etwa 6 Hektar (siehe Anlage zur Frage 1).

 

3. Liegen die Flurnummern 312 und 313/314 im selben B-Plangebiet? Wenn ja in welchem? Wenn nein in welchen? Welche Festsetzungen gelten in diesem/n Plan Gebiet(en)?

 

Das Flurstück 312 liegt außerhalb des Plangebietes. Die Flurstücke 313 und 314 liegen innerhalb des Plangebietes. Im Plangebiet gelten die Festsetzungen des Bebauungsplanes Neuland 23.

Das Flurstück 312 liegt im Außenbereich, hier gelten der Baustufenplan und die Landschaftsschutzgebietsverordnung Neuland.

 

4. Ist die Lage in einem anderen B-Plangebiet der Grund für die Ablehnung des Tausches? Wenn ja, warum?

 

Die Ablehnung begründete sich aus der Tatsache, dass die Fläche nicht der Größe der festgesetzten Fläche entsprach und sie sich weder im Besitz der Hansestadt Hamburg noch im Besitz der Pächter der Flurstücke 313 und 314 befand.

 

5. Welche „Qualität“ hat die als Ersatz angebotene Fläche auf Flurnummer 312, wenn sie von der Verwaltung nicht wie die Flurstücke 313 und 314 als Feuchtgrünland betrachtet werden? Welche Qualität haben die Flurnummern 313 und 314?

 

Die Qualität des Flurstücks 312 wurde nicht genauer betrachtet. Auffällig waren auf den Flurstücken 313 und 314 nicht ordnungsgemäße Zustände auf allen Flächen, die nach der Landschaftsschutzgebietsverordnung unzulässig waren, so zum Beispiel die etlichen Schuppen, Holzlager, Maschinen, Baustoffe und Geräte. Diese Nutzungen waren auch nach dem Pachtvertrag mit der Freien Hansestadt Hamburg (FHH) unzulässig.

Ordnungsgemäße Zustände auf den FHH Flächen herzustellen wäre mit der Ausweisung und Herrichtung der beiden Flurstücke aus Ausgleichsflächen möglich gewesen.

 

6. Wurden die Feststellungen durch entsprechende unabhängige Sachverständigengutachten untermauert? Wenn ja welche?

 

Ein Gutachten war hierfür nicht erforderlich.

 

7. Welche Schritte seitens der Verwaltung sind denkbar, um den Flächentausch doch noch zu ermöglichen?

 

Der vom Bezirksamt Harburg des Fachamtes Management des öffentlichen Raumes beauftragte Projektentwickler die ReGe (Realisierungsgesellschaft) steht bereits in Verhandlungen mit der Pächterfamilie. Inwiefern auch weiterhin eine Verpachtung möglich ist, wird derzeit geprüft.

 

 

gez. Völsch