20-0060

Große Anfrage GRÜNE betr. Erstmalige endgültige Herstellung von Erschließungsanlagen

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Aufgrund zahlreicher Bürgeranfragen und zur Aktualisierung der Angaben älterer Drucksachen für den Bezirk Harburg, bitten wir die zuständige/n Fachbehörde/n um die Beantwortung folgender Fragen:

 

 

 

  1. Wie viele und welche bereits genutzten Straßen/Straßenabschnitte/ Strecken (im Folgenden zusammengefasst als „Straßen“ bezeichnet) sind in Harburg aktuell noch nicht erstmalig endgültig hergestellt, sodass für diese Erschließungsanlagen die gesetzlich vorgesehenen Anliegerbeiträge bisher nicht erhoben werden konnten, und wie wird jeweils ihr derzeitiger Zustand bewertet? In welchem Zeitraum und in welchem Umfang ist Ihr Ausbau jeweils beabsichtigt? Bitte nach Stadtteile geordnet darstellen.

 

  1. Laut Drs. 20/5024 sollen diese Straßen über einen Zeitraum von 20 Jahren endgültig hergestellt und abgerechnet werden. Um gleiche Grundlagen für die Beurteilung der Reihenfolge der Bearbeitung sicherzustellen, wurden einheitliche Kriterien zur Beurteilung von unfertigen Straßen abgestimmt.

 

  1. Bitte sämtliche Kriterien nennen und erläutern.

 

  1. Ist es zutreffend, dass für die Bewertung jeder betroffenen Straße für jedes Kriterien Punkte zugeordnet werden?

Falls ja: Nach welchen Unterscheidungsmerkmalen werden die jeweiligen Einzelkriterien bewertet? Bitte die zur Anwendung kommende Skala wiedergeben und/oder die möglichen Bewertungseinheiten angeben. Wie genau wird aus den Einzelbewertungen die Bewertungssumme berechnet?

Bitte ordnen sie jeder Straße die beurteilenden/beurteilten Kriterien, sowie jeweils deren Bewertungszahl zu, und ordnen sie die Liste der Straßen nach Priorität.

 

Falls nein: Bitte genau das Bewertungsverfahren, die jeweils zugrunde liegenden Kriterien sowie die Kriterien für Einzelbewertungen, die dafür möglichen Bewertungseinheiten sowie die Berechnungsmethode der Gesamtbewertung darstellen.

 

  1. Gibt es Straßen, die im Zuge der vorgenommenen Datenerhebung als vorrangig bez. nachrangig endgültig herzustellen eingeordnet werden/wurden? Welche und warum?

 

 

  1. Gemäß Drs. 20/5024, Ziffer 4.4. schließt die Finanzbehörde mit den Bezirksämtern eine jährlich zu aktualisierende Vereinbarung ab.

 

  1. Wie lauten die Vereinbarungen, die mit dem Bezirk Harburg über die Straßen getroffen wurden, die 2013, 2014 und im darauffolgenden Jahr erstmalig endgültig hergestellt werden sollen?

 

  1. Existiert eine Vereinbarung von Standards für eine frühzeitige, Hamburg weit einheitliche Anliegerbeteiligung? Wenn ja, wie sieht diese aus? Wenn nein, wie sieht das Verfahren der Anliegerbeteiligung in Harburg aus?

 

  1. Wie viele Mitarbeiter des Bezirksamts Harburg sind für die Durchführung von Moderationsprozessen und Anliegerversammlungen geschult, bzw. werden externe Dienstleister beauftragt? Wer sind die Ansprechpartner für Anliegerfragen?

 

  1. Findet für die Beantwortung von Fragen betroffener Anlieger eine Gebührenordnung Anwendung? Wenn ja, welche? Was wurde ggf. in 2013 und 2014 hiermit vereinnahmt?

 

  1. Wann und in welcher Form hat bislang jeweils für die betroffenen Straßen eine Anliegerinformation und -beteiligung stattgefunden beziehungsweise wann und in welcher Form soll diese stattfinden?

 

  1. Ist es den Arbeitern, die Vermessungen und Bestandsaufnahmen durchführen, gestattet, Privatgrundstücke ohne Einverständnis der Eigentümer zu betreten? Wenn nein, wie wird regelhaft verfahren?

 

 

 

 

Harburg, 29.08.2014

 

Britta Herrmann                                                        Isabel Wiest, Kay Wolkau und GRÜNE-Fraktion

GRÜNE-Fraktionsvorsitzende