20-0504

Große Anfrage Die Linke betr. Gesundheitsberichterstattung

Große Anfrage gem. § 24 BezVG

Sachverhalt

Im Gesetz über den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Hamburg (Hamburgisches Gesundheitsdienstgesetz - HmbGDG) vom 18. Juli 2001 heißt es:

§ 4 (2) „Der Öffentliche Gesundheitsdienst legt auf der Grundlage abgestimmter einheitlicher Indikatoren und Kriterien in fünfjährigen Abständen Berichte über die gesundheitliche Lage in den einzelnen Bezirken und einen Bericht bezogen auf das gesamte Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vor. Diese Berichte enthalten auch einen gesonderten Teil zur Frauengesundheit.“

In den Bezirken Altona, Bergedorf, Eimsbüttel und Hamburg-Nord liegen kommunale Gesundheitsberichte vor. Für den Bezirk Harburg ist kein Bericht veröffentlicht.


Vor diesem Hintergrund fragen wir die Verwaltung:

  1. Welches Fachamt im Bezirksamt Harburg ist für die kommunale Gesundheitsberichterstattung zuständig?
  2. Seit wann besteht diese Zuständigkeit?
  3. Trifft es zu, dass das Bezirksamt Harburg bisher seiner gesetzlichen Aufgabe gemäß § 4 Hamburgischen Gesundheitsdienstgesetz (HmbGDG) nicht nachgekommen ist?
  4. Warum gibt es bisher noch keinen Harburger Gesundheitsbericht?
  5. Gab es seit 2001 Überlegungen zum Thema kommunale Gesundheitsberichterstattung?
    1. Wenn ja, bitte führen Sie dies aus.
    2. Wenn nein: warum nicht?
  6. Sind die Gesundheitsberichte anderer Bezirke bekannt?
  7. Welche (personellen) Ressourcen quantitativ und qualitativ ständen im BA Harburg für eine Gesundheitsberichterstattung zur Verfügung?
  8. Auf welche Daten stützt sich die im BA Harburg verankerte Gesundheitsförderung, was beinhaltet sie und welche Zielgruppen spricht sie an?
  9. Gibt es bezirkliche Gesundheitsziele und wenn ja, welche?
  10. Wie schätzt die Harburger Verwaltung den Informationswert von Ergebnissen der Harburger Schuleingangsuntersuchungen als Grundlage für einen Kindergesundheitsbericht ein?
  11. Welche Informationen werden der Fachbehörde jeweils zum Ende des 1. Quartals bzgl. Planungen zum Stand des Berichtswesens übermittelt?