19-1930

Geschäftsordnung Beirat "Neuwiedenthal - Rehrstieg" (Entwurf)

Mitteilungsvorlage öffentlich

Sachverhalt

 

 

Grobskizze für die Erstellung einer Geschäftsordnung des Neuwiedenthaler Forums (vorläufiger Arbeitstitel für Quartiersbeirat) für das Fördergebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung „Neuwiedenthal - Rehrstieg“

 

Der Senat der Freien und Hansestadt Hamburg hat am 24.01.2013 das Gebiet Neuwiedenthal - Rehrstieg als Gebiet der Integrierten Stadtteilentwicklung bis zum 31.12.2019 festgelegt. Der Senatsbeschluss enthält auch die Anmeldung des Gebietes zur Aufnahme in die Bund-Länder-Programme „Die Soziale Stadt Investitionen ins Quartier“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“. Mit der Umsetzung ist der Bezirk Harburg - vertreten durch das Fachamt Sozialraummanagement - befasst. Im Oktober 2013 hat das Bezirksamt Harburg die Lawaetz-Stiftung mit der Gebietsentwicklung beauftragt.

Laut Förderrichtlinie der Integrierten Stadtteilentwicklung vom 01.02.2013 ist zur Bürger- und Akteursbeteiligung in den Fördergebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung ein öffentlich tagendes Beteiligungsgremium einzurichten. Ein Neuwiedenthaler Forum soll diese Funktion im Fördergebiet Neuwiedenthal Rehrstieg übernehmen, es wird vom Gebietsentwickler betreut. Die Bezeichnung Forum anstelle Quartiersbeirat wird vorgeschlagen, um den niedrigschwelligen, für alle offenen Charakter des Gremium zu betonen. Die endgültige Namensgebung soll dem Gremium selbst vorbehalten werden.

Nicht zuletzt die niedrige Wahlbeteiligung in Neuwiedenthal bei Bundestags- aber auch Bezirksversammlungswahlen ist ein Indiz für die geringe Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner der Großwohnsiedlung. Die Wahlbeteiligung ist in Hamburg wie in anderen deutschen Großstädten sozial gespalten. Während in sozial besser situierten Stadtteilen überdurchschnittlich viele Menschen ihr Wahlrecht ausüben, ziehen sich in den ökonomisch schwächeren Vierteln viele Menschen aus der demokratischen Teilhabe zurück.

Daraus leitet sich ab, dass die Rahmenbedingungen des Forums möglichst niedrigschwellige sein sollten, um unter den Bewohnern von Neuwiedenthal eine möglichst große Aktivit am Beteiligungsprozess zu entfalten.

Aus diesem Grund schlägt die Verwaltung vor, dass sich die Stimmberechtigung der Bewohner aus der aktiven Beteiligung an der Arbeit des Forums ergeben soll. Eine in anderen Fördergebieten in Hamburg erprobte Regel ist, dass die Personen stimm- und wahlberechtigt sind, die zuvor an zwei Forumssitzungen teilgenommen haben. Die Stimmberechtigung der Sitzungsteilnehmer kann jeweils vor Beginn der Sitzung des Forums durch den Gebietsentwickler festgestellt werden. Beschlüsse sollten der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen bedürfen (vergleiche z.B. Geschäftsordnung Stadtteilrat Barmbek-Süd und Forum Lurup). Es wird angestrebt Beschlüsse im Konsens aller Mitwirkenden herbeizuführen, so dass es nur in Ausnahmefällen dieser Mehrheitsregelung bedarf.

Die Fraktionen der Bezirksversammlung sollen mit jeweils einer Person stimmberechtigt sein, zurzeit würden sich daraus fünf Stimmen ergeben. Für die professionellen Akteure vor Ort könnte die Verteilung wie folgt aussehen: drei Plätze für Gewerbetreibende, drei Plätze für Grundeigentümer und sechs Plätze für Träger von Einrichtungen, Vereine, Religionsgemeinschaften, Sportvereine Stiftungen. Beide Gruppen sollten ihr Stimmrecht durch Stellvertreter wahrnehmen können.

Ein wichtiger Bestandteil der Beteiligungsstrukturen in Gebieten der Integrierten Stadtteilentwicklung stellt der Verfügungsfonds dar. Er gibt den lokalen Akteuren (inklusive der Bewohner) die Möglichkeit, kleinere, in sich abgeschlossene Maßnahmen kurzfristig zu finanzieren und schnell aktiv zu werden.

Aufgrund der zwei Förderkulissen „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ und „Soziale Stadt Investitionen im Quartier“ in Neuwiedenthal wird es zwei Fonds geben, die mit jeweils 10.000 € öffentlichen Mitteln pro Jahr gefüllt sind. Während Anträge an den Fonds der Sozialen Stadt in Höhe von 100 % der Kosten von Projekten gestellt werden können, kann aus dem Fonds der Aktiven Stadt- und Ortsteilzentren nur eine 50 %ige Förderung erfolgen.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass Städtebauförderungsmittel der Aktiven Stadt- und Ortsteilzenten im Verfügungsfonds ausschließlich für investive, investitionsvorbereitende und investitionsbegleitende Maßnahmen vorgesehen sind.  Bei der Verwendung der Mittel muss darauf geachtet werden, dass nicht-investive Maßnahmen aus dem privaten Anteil finanziert werden.

Dies sind aus der Erfahrung oftmals Projekte, die mehrere Einzelhändler für ein Projekt zusammenbringen und damit zur Kooperation und Netzwerkbildung beitragen.

Das Forum sollte abschließend und im Rahmen deren Zulässigkeit über Anträge an den Verfügungsfonds mit einfacher Mehrheit entscheiden. Antragsteller sollten kein Stimmrecht haben. Die Zulässigkeitsprüfung der Anträge an die Verfügungsfonds wird dem Quartiersentwickler obliegen.

Das Beteiligungsgremium Forum Neuwiedenthal (vorläufiger Arbeitstitel) soll aufgrund einer Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses Anfang 2014 eingerichtet werden.

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