Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Sondernutzungen politischer Parteien regelhaft berichten
Letzte Beratung: 24.02.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.35
Im Rahmen ihrer politischen Tätigkeit führen politische Parteien, deren Untergliederungen, Fraktionen und Mitglieder der Bezirksversammlungen und der Hamburgischen Bürgerschaft sowie Mitglieder des Deutschen Bundestags, Informationsveranstaltungen an öffentlichen Orten durch. Für diese Infostände ist regelmäßig eine Sondernutzungserlaubnis beim Bezirksamt einzuholen.
Während Verkehrsmeldungen, Baustellen und ähnliche Nutzungen im öffentlichen Raum den Mitgliedern der Bezirksversammlung und deren Fraktionen bereits ohne zusätzliche Aufforderung mitgeteilt werden, ist dies bei den politischen Sondernutzungen nicht der Fall. Hier werden immer wieder einzelne Anfragen an die Verwaltung gestellt und von dieser beantwortet.
Hier bietet sich an, auch diese Sondernutzungen den Mitgliedern der Bezirksversammlung und den Fraktionen regelhaft mitzuteilen.
Die Verwaltung wird gebeten, politische Sondernutzungen im Genehmigungsverfahren regelhaft und zeitnah den Fraktionen und Mitgliedern der Bezirksversammlung anzuzeigen.
Der Vorsitzende wird gebeten, die Vereinbarung nach §19 BezVG mit der Bezirksverwaltung dahin gehend zu ergänzen.
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