22-1117

Gemeinsamer Antrag SPD - GRÜNE betr. Magistralenplanung B73 - Fokusraum Waltershofer Straße Überplanung

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt


Die B73 bietet entlang ihrer fast 10 km Länge ein vielfältiges Umfeld. Wohn- und Gewerbenutzung, aber auch viele grüne Bereiche vor allem südlich der B73. Im Zuge der Magjstralenplanung sollen die Bereiche nördlich und südlich der Bundesstraße betrachtet und in den kommenden Jahren überplant werden, um eine bessere und erhöhte Nutzung entlang dieser wichtigen Verbindung zu schaffen.

Im Fokus stehen dabei vor allem die Möglichkeiten des Wohnungsbaus, aber auch die Sicherung oder Schaffung von Gewerbeflächen.

Im Stadtentwicklungsausschuss wurde kürzlich der aktuelle Sachstand der Magistralenplanung vorgestellt. Dabei wurden vor allem 4 Fokusräume in Neugraben-Fischbek, Neuwiedenthal, Bostelbek und Heimfeld mit ihren Entwicklungsmöglichkeiten vorgestellt. Das beauftragte Büro hat dabei einige interessante Ideen vorgestellt, wobei auch absehbar ist, dass nicht alle mittelfristig oder überhaupt realisierbar sind.

Ein Bereich, in dem möglicherweise sogar in einem kürzeren Zeitraum eine Entwicklung möglich wäre und der zudem auch städtebaulich besser eingefasst werden könnte, ist dabei aber nicht näher betrachtet worden.

Hierbei handelt es sich um den Bereich vor allem östlich der Einmündung der Waltershofer Straße. Die Bebauungsmöglichkeiten werden aktuell von den Bebauungsplänen Hausbruch 11 und Hausbruch 12 vorgegeben. Beide stammen aus den Jahren 1966 und 1967. Dabei entspricht gerade die Nutzung der Grundstücke östlich der Einmündung und nördlich der B73 nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ausgewiesen sind direkt an der Einmündung durch den Bebauungsplan Hausbruch 11 das Grundstück eine früheren Discounters als Gewerbefläche und die östlich davon befindlichen Grundstücke durch den B-Plan Hausbruch 12 angrenzend an den ehemaligen Discounter als Gewerbe und im Übrigen als Allgemeines Wohngebiet.

Betrachtet man dort die tatsächliche Nutzung, fällt auf, dass auch Grundstücke, die laut B-Plan Allgemeines Wohngebiet sind, teilweise gewerblich genutzt werden. Zudem weist der B-Plan eine maximale 2-Geschossigkeit und vorwiegend im an die Straße angrenzenden Bereich befindliche Baufenster auf. Eine rückwärtige Bebauung in Richtung Bahnlinie ist hingegen planungsrechtlich nicht vorgesehen.

Petitum/Beschluss


1. Die Verwaltung wird gebeten, eine Fokusraumbetrachtung auch für den Bereich östlich der Einmündung Waltershofer Straße in den B-Plan-Gebieten Hausbruch 11 und 12 durchführen zu lassen, um dort eine zeitgemäße und städtebaulich dem Ort angemessene Bebauung und Nutzung planungsrechtlich festlegen zu können.

2. Die Verwaltung wird gebeten, hierüber im Stadtentwicklungsausschuss zu berichten.

Lokalisation Beta
Waltershofer Str. Neugraben - Fischbek

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.