19-1909

Gemeinsamer Antrag SPD/Grüne betr. Landschaftsbrücke Harburg

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

Seit Bau der Unterelbebahn ist der Binnenhafen von der Innenstadt abgeschnitten. Durch Schließung des Bahnübergangs Schloßmühlendamm-Schloßstraße hat sich dieser Effekt verstärkt. Die beiden Fußgängerbrücken und der lange Fuß- und Radwegtunnel unter der Bahn sind weder als Verbindung attraktiv noch barrierefrei. Die einzige barrierefreie Fußwegeverbindung ist die Hannoversche Straße.

Mit der Entwicklung des Binnenhafens zu einem multifunktionalen urbanen Innenstadtquartier wird es immer wichtiger, Innenstadt und Binnenhafen wieder zusammenwachsen zu lassen. Der Binnenhafen entwickelt sich dynamisch – zukünftig eher im östlichen Bereich – mit Büros, Technologiebetrieben, modernen Wohnungen und Gastronomie, aber es fehlen Schulen und Einkaufsmöglichkeiten. Beides bietet die Innenstadt, aber sie leidet unter Trading-Down-Effekten und einer teilweise schwierigen Sozialstruktur. So könnten sich beide Teile des Stadtteils Harburg – Innenstadt und Binnenhafen – gut ergänzen, wenn nur die Verbindung besser wäre.

Ziel des Landschaftsbrückenprojekts ist die Schaffung einer barrierefreien Verbindung zwischen beiden Quartieren, bei der Fußgänger und Radfahrer die trennende Schneise aus B73, Bahn und der Straße Karnapp möglichst wenig wahrnehmen sollen. Dazu liegt nun eine Machbarkeitsstudie vor.

 

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksversammlung befürwortet den Bau einer Landschaftsbrücke zwischen Innenstadt (Hans-Fitze-Straße) und Binnenhafen (Schellerdamm). Dieses Projekt hat für Harburg hohe Priorität. 

 

Die Verwaltung wird gebeten, alle erforderlichen Schritte zur Realisierung der Brücke auf Basis der Machbarkeitsstudie einzuleiten. Dazu gehören insbesondere:

 

  1. Gespräche mit der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation und dem Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zur Erarbeitung einer Haushaltsunterlage und die Einwerbung von Haushaltsmitteln zum Bau der Brücke.
  2. Vorbereitung eines Bebauungsplanverfahrens oder von Verfahren zur Änderung der Bebauungspläne Harburg 29 und Harburg 59, sofern diese Verfahren für die Realisierung der Brücke erforderlich sind.
  3. Diskussion der Planung mit Bürgerinnen und Bürgern entweder im Rahmen des Innenstadtdialogs, des/der Bebauungsplanverfahren oder als separate Veranstaltung, ergänzt um entsprechende Foren auf den vorhandenen Internetplattformen binimhafen.de und harburgneudenken.de.
  4. Vorbereitung der notwendigen Genehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren.
  5. Gespräche mit dem Landesbetrieb Immobilien und Grundvermögen zum Erwerb der zum Brückenbau erforderlichen Grundstücke.

 

 

 

  1. Berücksichtigung der Brückenzugänge bei den Planungen für den südlichen Grünzug Harburger Brücken und für das Hans-Fitze-Haus.

 

Welche der 4 Gestaltungsvarianten weiterentwickelt und umgesetzt werden soll und ob die Brückenköpfe mit kleinen Parkhäusern kombiniert werden sollen, wird zu einem späteren Zeitpunkt, rechtzeitig vor Einleitung der genannten Verfahren, entschieden.

 

 

 

Jürgen Heimath, Muammer Kazanci              Kay Wolkau

und SPD- Fraktion              und Grüne-Fraktion

 

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