Gemeinsamer Antrag SPD - GREÜNE betr. Neuländer Quarree und New-York Hamburger - wie geht es weiter bei den Problemprojekten im Harburger Binnenhafen?
Letzte Beratung: 24.02.2026 Bezirksversammlung Harburg Ö 8.36
Es ist nun bereits 7 Jahre her, dass für die unbebaute Fläche zwischen dem östlichen Bahnhofskanal und der Hannoverschen Straße im Osten des Harburger Binnenhafens – bekannt als Neuländer Quarree - in einem städtebaulichen Wettbewerb eine interessante Nutzung aus Wohnen und Gewerbe entwickelt worden war. In dem parallel laufenden Bebauungsplanverfahren sollten die Ergebnisse festgesetzt werden, damit zügig mit der Entwicklung begonnen werden konnte.
Es kam bekanntermaßen anders. Die Grundstücksgesellschaft, die Eigentümerin des Grundstücks ist und die zuvor auch das Grundstück der ehemaligen New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie AG nördlich der Neuländer Straße erworben hatte, wurde von der Fa. Consus – einer Tochter der berüchtigten Adler-Gruppe – gekauft und seitdem liegen beide Grundstücke nördlich und südlich der Neuländer Straße unberührt da. Die Grundstücke sind wie andere der Adler-Gruppe zu reinen Spekulationsobjekten verkommen.
U.a. um eine Entwicklung dieser beiden Grundstücke in ihrer für den Binnenhafen wichtigen Funktion wieder in Gang zu bringen, hat der Senat bereits im Januar 2020 beschlossen, auch für diesen Bereich Voruntersuchen für eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme einzuleiten. Die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durch die Behörde für Wohnen und Stadtentwicklung (BSW) begründet nicht nur ein Vorkaufsrecht, von dem die Behörde schon im Falle des ehemaligen Karstadt-Gebäudes und des ehemaligen Standortes der Harburg-Freudenberger an der Seevestraße erfolgreich Gebrauch gemacht hat, sondern bietet im Ergebnis auch eine Enteignungsmöglichkeit, wenn nicht mit dem Grundstückseigentümer zuvor eine Abwendungsvereinbarung geschlossen werden kann.
Die Voruntersuchungen mit der Erstellung eines Rahmenplans für den betreffenden Bereich des Harburger Binnenhafens sind abgeschlossen. Die Zukunft der beiden Grundstück Neuländer Quarree und New-York Hamburger ist aber nach wie vor ungeklärt.
Es muss das Interesse der Stadt sein, diese Flächen - im Falle des Neuländer Quarrees entsprechend des damaligen Wettbewerbsergebnisses - für die gewerbliche und die Wohnungsnutzung endliche zu entwickeln.
Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, auskunftsfähige Vertretende der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zeitnah in den Stadtenwicklungsausschuss einzuladen, um - ggf. im nichtöffentlichen Teil - über den gegenwärtigen Stand der Verhandlungen zur Zukunft der Entwicklung der beiden Grundstücke Neuländer Quarree und New-York Hamburger zu berichten und – falls mit dem Eigentümer keine Verständigung möglich sein sollte – welche Möglichkeiten die Stadt hat, um die möglichst zeitnahe Entwicklung der beiden Grundstücke voranzutreiben.
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