Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Überschwemmungsgebiete
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD)
und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU)
und Fraktion
Der Scheidebach/Falkengraben ist als Gewässer im amtlichen Gewässerkundlichen Flächenverzeichnis Hansestadt Hamburg aufgeführt. Die Quelle des Falkengrabens befindet sich gemäß dem amtlichen Gewässerkundlichen Flächenverzeichnisses der Hansestadt Hamburg und gemäß dem amtlichen Gewässernetz an der Kreuzung Falkenbergsweg/Stadtweg in der Nähe der Hügelgräber Neugrabener Holz.
Zu dem Einzugsgebiet eines Gewässers gehört sowohl das oberirdische als auch das unterirdische Einzugsgebiet eines Gewässers. Das Einzugsgebiet wird ringsherum durch eine sogenannte Wasserscheide begrenzt. Sämtliches oberirdisches und unterirdisches Wasser innerhalb des Einzugsgebietes fließt auf das Gewässer zu. Wenn man diesem Gedanken folgt, dürfte es zu keiner Aufhebung des Überschwemmungsgebietes Falkengraben kommen.
Die Fachbehörde hat allerdings verbindlich zugesagt, alle Überschwemmungsgebiete in Hamburg einer Prüfung zu unterziehen. Das Überschwemmungsgebiet Falkengraben/Scheidebach ist Bestandteil dieses Prüfungsverfahrens.
Festgestellt werden soll, ob beispielsweise Aufhebungen, Verkleinerungen oder generell Veränderungen möglich sind. Das Ergebnis dieser Prüfungen soll im 1. Quartal 2015 vorgelegt werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Fachbehörde wird aufgefordert, nach Abschluss ihrer Prüfungen und Bewertungen unverzüglich die Ergebnisse, sofern sie den Bezirk Harburg betreffen, der Bezirksverwaltung und Bezirksversammlung zugänglich zu machen, damit sich die Abgeordneten der Bezirksversammlung damit befassen und gegebenenfalls eine Stellungnahme abgeben können.
Jürgen Heimath
Fraktionsvorsitzender SPD
Ralf-Dieter Fischer
Fraktionsvorsitzender CDU
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