Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Öffentlich-rechtliche Unterkunft Aschenland und andere sowie Einrichtungen der Erstaufnahme im Bezirk Harburg
Antrag der Abgeordneten Jürgen Heimath, Claudia Loss, Arend Wiese (SPD) und Fraktion
Antrag der Abgeordneten Ralf-Dieter Fischer, Rainer Bliefernicht, Uwe Schneider (CDU) und Fraktion
Der SPD/CDU Antrag mit der Drucksachennummer 20-0942 wurde am 22.9.2015 in der Bezirksversammlung beschlossen.
Die darin enthaltenen 23 Beschlusspunkte sind im Interesse einer sachgerechten Unterbringung, Betreuung und Integration von Flüchtlingen während des Asylverfahrens, aber insbesondere derjenigen Flüchtlinge, die nach dem Abschluss des Verfahrens in Hamburg bleiben werden.
Wir wissen, dass Unterbringung allein nicht ausreicht. Die Förderung der Integration, zu der das Erlernen der Sprache und Arbeit/Beschäftigung als Grundvoraussetzung dazugehören, muss von Anfang an erfolgen.
Wir gehen nach allen Erkenntnissen davon aus, dass der Senat und die Fachbehörden das sich aus dem obigen Antrag ergebende Anforderungsprofil erarbeiten und umsetzen. Die Verwaltung hat bereits Arbeitskreise gebildet und führt mit den jeweils zuständigen Fachbehörden entsprechende Gespräche. Über die Zwischenstände wurde und wird zeitnah im Hauptausschuss der Bezirksversammlung berichtet.
Im Übrigen wird auf die Antworten der Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration zum gemeinsamen Antrag der SPD/CDU-Fraktionen, Drucksache wie oben, verwiesen.
Neben dieser Großeinrichtung gibt es im Bezirk zahlreiche weitere Standorte der öffentlich-rechtlichen Unterkunft und der zentralen Erstaufnahme. Mehrere weitere sind in Planung, vor der Umsetzung oder befinden sich im Bau. Nach den bisherigen Prognosen wird dies auch im Folgejahr so sein.
Diese Einrichtungen stellen hohe Anforderungen an nahezu alle Bereiche der Harburger Bezirksverwaltung. Dabei handelt es sich neben dem zu lobenden Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, um personelle aber auch finanzielle Erfordernisse, die zur Bewältigung der Aufgaben dringend erforderlich sind.
Da der Bezirkshaushalt neben den Personalkosten in der Hauptsache aus Mitteln der Rahmenzuweisungen besteht und eine Finanzierung erfährt, dürfte eine Anpassung an die tatsächlichen Erfordernisse dringend geboten sein. Nur dann kann die Umsetzung der Wohnvoraussetzungseinrichtungen erfolgen und können die weiteren Bedürfnisse im weitesten Sinne umgesetzt werden.
Die Bezirksversammlung möge beschließen:
Die Verwaltung wird gebeten, alle Rahmenzuweisungen dahingehend zu prüfen, in welchen Bereichen welche Anpassungen in welcher Form und in welcher Höhe jeweils erforderlich sind und der Bezirksversammlung noch vor der Stellungnahme zu den Rahmenzuweisungen eine entsprechende Unterlage zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Jürgen Heimath Ralf-Dieter Fischer
SPD-Fraktionsvorsitzender CDU-Fraktionsvorsitzender
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