Gemeinsamer Antrag SPD/CDU betr. Belange von Kindern und Jugendlichen berücksichtigen
In unserer Verfassung werden die Kinder unter den besonderen Schutz des Staates gestellt. Die Familie und sie haben einen besonderen Stellenwert. Alle Verantwortlichen in unserer Gesellschaft sind bestrebt, Kinder zu fördern und ihnen zugleich eine unbeschwerte Kindheit zu ermöglichen. Sie aber auch zu unterstützen und ihre Kompetenzen für die Gestaltung ihrer Zukunft zu stärken, ist ein wesentliches gesellschaftliches Anliegen, wie z.B. auch die Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Diesen Grundgedanken hat der Gesetzgeber auch im Bezirksverwaltungsgesetz Rechnung getragen. Im Gesetz wird ausgeführt, dass das Bezirksamt bei Planungen und Vorhaben, die die Interessen von Kindern und Jugendlichen berühren, diese in angemessener Weise beteiligen muss. Hierzu entwickelt das Bezirksamt geeignete Verfahren. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, diesen Grundsätzen Rechnung zu tragen.
Die Verwaltung wird aufgefordert, zukünftig bei jeder Planung und jeder Vorlage zu prüfen, ob Belange von Kindern und Jugendlichen durch die Planung betroffen sind. Das Ergebnis dieser Prüfung und die Auswirkung der Maßnahmen sind in den jeweiligen Vorlagen deutlich zu machen.
Jürgen HeimathBirgit Rajski
SPD-Fraktionsvorsitzender
Ralf-Dieter FischerFlorian Klein
CDU-FraktionsvorsitzenderMichael Schaefer
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