19-1941

Gemeinsamer Antrag Linke/Grüne betr. Frauenkulturhaus: Insolvenzverfahren rechtlich begleiten - Angebote und Beschäftigungsverhältnisse im Übergang sichern

Gemeinsamer Antrag

Sachverhalt

In der letzten Sitzung des Jugendhilfeausschusses wurde zur augenblicklichen Lage des Frauenkulturhauses berichtet. Dabei wurde offenbar, dass bestehende pädagogische Angebote in ihrem Bestand gefährdet sind und auch die Zukunft der Beschäftigten ungewiss ist.

In der Zwischenzeit hat sich eine große Anzahl von betroffenen Mädchen, die regelmäßig „ihr“dchentreff besuchen, öffentlich mit der Bitte zu Wort gemeldet, das Angebot zu erhalten und die sie begleitende Pädagogin nicht zu entlassen.

Außerdem gibt es große Irritationen über die Rolle des Bezirksamtes bezüglich seiner Beratung und Begleitung des angemeldeten Insolvenzverfahrens.

Deshalb ist es dringend notwendig, alle Beteiligten im Ausschuss anzuhören und schnellstmöglich zu einer einvernehmlichen Lösung zur Sicherung des Frauenkulturhauses mit seinen vielfältigen und wichtigen Angeboten durch einen neuen Träger zu kommen und den Übergang so zu gestalten, dass sowohl für die Nutzer_innen, als auch für die Beschäftigten eine Kontinuität gewährleistet werden kann.

Petitum/Beschluss

 

Die Bezirksversammlung möge beschließen:

 

Der Vorsitzende der Bezirksversammlung wird gebeten, Vertreter_innen der Verwaltung und des Vorstandes des Frauenkulturhauses in den zuständigen Ausschuss einzuladen, um über das laufende Insolvenzverfahren mit all seinen Konsequenzen zu berichten.

Darüber hinaus soll seitens der Verwaltung und der Bezirkspolitik alles unternommen werden, um sowohl das bestehende pädagogische Angebot, wie der Mädchentreff, gut angelaufene Kooperationen zwischen Frauenkulturhaus und umliegenden Schulen, als auch die Beratungsangebote und das kulturelle Angebot für Frauen in ihrem Fortbestand ohne Unterbrechung zu sichern und das Frauenkulturhaus bei der Klärung rechtlicher Fragen auch finanziell zu unterstützen.

Desweiteren wird darauf hingewirkt, dass der neue Träger die bestehenden Arbeitsverhältnisse in den unterschiedlichen Angebotsbereichen des Frauenkulturhauses übernimmt.